Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat die Verlängerung der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung bis zum 15. Oktober 2022 beschlossen. Die Verlängerung tritt nach Zustimmung durch den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft in Kraft treten.
Folgende Basisschutzmaßnahmen werden weiterhin im Land Bremen gelten:
- Maskenpflicht
- In Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (Personen ab 14 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Einrichtungen nur durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske des Standards „KN95/N95“).
- Im öffentlichen Personenverkehr, sowohl für Fahrgäste, als auch für Personal.
- in Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber.
- Testpflicht
- in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
- in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
- in Justizvollzugsanstalten
- Isolationsdauer für Infizierte
- Die Isolationsdauer beträgt bei Symptomlosen fünf Tage. Wer Symptome hat muss 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.