Nach mehr als 30 Corona-Verordnungen, drei Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnungen, mehr als 60 Allgemeinverfügungen und knapp 150 Änderungsverordnungen hat sich der Senat der Freien Hansestadt Bremen in seiner heutigen (17. Januar 2023) Sitzung darauf verständigt, die dritte Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung zum 2. Februar 2023 aufzuheben. Die ersten Allgemeinverfügungen wurden bereits im März 2020 durch das Ordnungsamt angeordnet, die erste Corona-Verordnung auf Landesebene wurde am 3. April 2020 erlassen. Somit gibt es ab dem 2. Februar 2023 nach knapp drei Jahren keine landesrechtlichen Corona-Maßnahmen mehr. Der Beschluss bedarf noch der Zustimmung der Bremischen Bürgerschaft, bevor er in Kraft treten kann.
Bereits zum 1. Februar soll die Isolationspflicht entfallen. Zum 2. Februar, und damit zeitgleich mit der Aufhebung der Maskenpflicht im Fernverkehr, soll dann die Maskenpflicht im ÖPNV entfallen. „Das Pandemiegeschehen hat sich im Winter anders entwickelt, als befürchtet. Aktuell sehen wir einen sehr starken Rückgang bei den Fallzahlen und auch in den Krankenhäusern. Wir haben also einen tatsächlichen Rückgang. Hinzu kommt, dass wir mit Impfungen und durchgemachten Infektionen eine sehr gute Immunisierung in Bremen haben. Die Schutzmaßnahmen können deswegen jetzt aufgehoben werden“, sagt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte sagte zum bevorstehenden Ende der Corona-Verordnungen: „Die Corona-Pandemie war eine der größten Herausforderungen der Nachkriegszeit. Bremen und Bremerhaven sind verhältnismäßig gut durch die vergangenen drei Jahre gekommen, auch weil hier die Zivilgesellschaft, die Hilfsorganisationen, die heimische Wirtschaft und die öffentliche Hand immer gut zusammengearbeitet haben – beispielsweise bei der Impfkampagne. Wenn aus der Pandemie jetzt eine Endemie wird, ist das Virus allerdings nicht verschwunden. Es bleibt eine medizinische und gesellschaftliche aber beherrschbare Realität. So wie andere Infektionskrankheiten auch.“
Neben der Maskenpflicht im ÖPNV entfällt zum 2. Februar auch die Maskenpflicht in Gemeinschaftsunterkünften, ebenso wie die Testnachweispflicht in diesen Einrichtungen. Im Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelt und damit weiterhin in Kraft bleibt die Maskenpflicht in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt darüber hinaus noch eine Testpflicht.
„Die Schutzmaßnahmen der vergangenen drei Jahre waren richtig und wichtig um die Bremerinnen und Bremer vor einer Infektion oder Erkrankung zu schützen. Auch wenn wir die Verpflichtungen zum Tragen von Masken oder einer Isolation jetzt aufheben können, gilt es trotzdem in manchen Bereichen noch Vorsicht walten zu lassen. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser bleiben Einrichtungen, die besonders geschützt werden müssen, weshalb es dort auch weiterhin zu Einschränkungen kommen kann“ erläutert Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard weiter. „Außerdem gilt natürlich, dass wer krank ist, darauf achten sollte, andere nicht anzustecken. Kontakte zu reduzieren kann also weiterhin das richtige Mittel sein, sei es bei einem positiven Test oder auch bei Krankheitssymptomen jeglicher Art. Auch wird es weiterhin Bremerinnen und Bremer geben, die freiwillig eine Maske tragen, um sich und andere zu schützen. Ich gehe davon aus, dass ab Februar jede und jeder für sich selber bewertet, wie groß das eigene Risiko ist und sich entsprechend verhält“, so Bernhard weiter.
Gesundheitsamt Bremen erstellt keinen Nachweis über Corona-Infektion mehr
Bereits seit dem 4. Januar werden vom Gesundheitsamt Bremen keine Nachweise mehr über eine Corona-Infektion erstellt. Bis zum 1. Februar gilt die Isolationspflicht jedoch auch ohne einen Nachweis durch das Gesundheitsamt Bremen. Als Nachweis der Infektion gilt nun ausschließlich das positive Labortestergebnis. Ein Genesenenzertifikat ist gegen Vorlage des Laborergebnisses in einer Apotheke oder der hausärztlichen Praxis erhältlich.