Warnstreik der Hafenarbeiter in Bremerhaven

Der bis Samstagmorgen angesetzte Warnstreik der Hafenarbeiter darf weitergehen. Das hat das Arbeitsgericht Bremerhaven entschieden. Es verwies unter anderem auf die hohe Bedeutung des Rechts auf Arbeitskampf und wies einen Antrag der Arbeitgeber in allen Punkten zurück.                                                                                                               Am Donnerstag haben in Bremerhaven über 1000 Hafenarbeiter auf einem Demonstrationszug vom Nordhafen in die Innenstadt laufend, lautstark für höhere Löhne im Hafen demonstriert.                                                                                                           In den deutschen Seehäfen haben am Donnerstag mit Beginn der Frühschicht um 6 Uhr neue Warnstreiks begonnen. Dazu hatte die Gewerkschaft Verdi aufgerufen, nachdem am Mittwochabend eine siebte Tarifrunde zwischen der Gewerkschaft und den Arbeitgebern geplatzt war. Der Warnstreiks soll diesmal 48 Stunden bis zum frühen Samstagmorgen dauern.

Die Arbeitgeber hatten in einem Eilantrag gefordert, dass das Gericht den Streik stoppt. Ihre Begründung: Die Lieferketten seien ohnehin schon durch Logistikprobleme extrem stark belastet. Unternehmen seien in ihrer Existenz gefährdet.

Der Streik ist ein Grundrecht (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung (Bundesarbeitsgericht vom 12. September 1984 – 1 AZR 342/83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Vollstreik.

 

 

 

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