Neuerungen der Isolations-Regelung in Bremen
In den letzten sieben Tagen gab es im Land Bremen gemäß RKI insgesamt 4299 Neuinfektionen, davon 3495 in der Stadtgemeinde Bremen und 804 in Bremerhaven. Es wurden in der 18. Kalenderwoche 10 Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona–Infektion im Land Bremen registriert.
- 3.283 (+68) Corona-Infizierte gibt es derzeit in Bremerhaven.
- Die 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz in Bremerhaven ist bei 5,28 davon wegen Corona und 9,69 mit Corona und Stufe 2* gültig.
- Es gibt 120 Neu-Infizierte und 52 genesene Personen
- Der Inzidenzwert in Bremerhaven ist bei 719,5
- Es befinden sich 40 Corona-Infizierte in Bremerhavener Krankenhäusern, 2 davon auf Intensivstation und 1 davon mit Beatmung
- In der Stadt Bremen ist die 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz bei 11,47 (1,59 davon wegen Corona und 8,82 mit Corona) und vorerst die Stufe 3* gültig.
- Es gibt 409 Neu-Infizierte und 2319 genesene Personen
- Der Inzidenzwert in der Stadt Bremen ist bei 580,8
- Es befinden sich 94 Corona-Infizierte in Bremer Krankenhäusern und davon 7 auf Intensivstation, 1 davon mit Beatmung
- 7.293 (-1.910)Corona-Infizierte gibt es derzeit in der Stadt Bremen

Angegeben wird die tatsächliche Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen. Gleichzeitig werden im Rahmen von Qualitätskontrollen einzelne Fälle vorangegangener Meldungen fortlaufend entfernt, da diese nicht in der Zuständigkeit der jeweiligen Gesundheitsämter liegen. Aus diesem Grund kann es zu einer Differenz zwischen bestätigten Fällen und Neuinfektionen kommen.
Der Bremer Senat hat sich in einem Umlaufbeschluss darauf geeinigt, die Isolationsregelungen der ersten Corona-Basisschutzmaßnahmen-Verordnung ein weiteres Mal anzupassen. Künftig wird grundsätzlich eine einheitliche Isolationsdauer von fünf Tagen gelten, die ohne Erbringung eines negativen Testergebnisses endet. Nur bei Vorliegen von typischen Symptomen der Covid-19-Erkrankung endet die Isolation erst 48 Stunden nach Abklingen der Symptomatik. Eine verpflichtende Testung am Ende der Isolation ist nicht vorgesehen. Der Senat empfiehlt nach Ende der Isolation dringend sich an den fünf anschließenden Tagen täglich selber zu testen oder einen Test in einem Testzentrum durchführen zu lassen.
Die Verkürzung der Isolation gilt allerdings nicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Alten und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten. Hier gilt nach wie vor, dass sich Beschäftigte frühestens am fünften Tag mit einem negativen PCR-Test freitesten können, sofern sie mindestens 48 Stunden vorher Symptomfrei sind.
Mit einer anderen Änderung der Verordnung wurde klargestellt, dass auch Jugendliche unter 16 Jahren einen negativen Test nachweisen müssen, wenn sie eine vulnerable Einrichtung betreten. Ausnahmen von der Testpflicht existieren für vollständig geimpfte oder genesene Personen.
In einer vorherigen Mitteilung vom gestrigen Mittwoch (11.05.2022) wurde eine andere Isolationsregelung verkündet. Nach erneuter Rücksprache im Senat und einem Abgleich mit den Regelungen in Niedersachsen und anderen Bundesländern hat der Senat seine erste Entscheidung jedoch angepasst.