In Bremerhaven wird morgen (22. Januar 2022) den fünften Tag in Folge die Hospitalisierungsinzidenz von 9 überschritten.
Damit gilt in Bremerhaven ab Montag, dem 24. Januar 2022, die Warnstufe 4 gemäß der 30. Corona-Verordnung des Landes Bremen.
Die Hospitalisierungsinzidenz ist die Anzahl der im Land Bremen wohnhaften, in Bezug auf eine Erkrankung an COVID-19 stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.
Beim Wechsel in Warnstufe 4 ergeben sich zwei wesentliche Veränderungen:
• Öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 Personen und unter freiem Himmel mit mehr als 500 Personen sind untersagt.
• Für Behördengänge gilt die 3G-Regel. Somit müssen Bürgerinnen und Bürger beim Besuch von Ämtern oder Behörden einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis bereithalten. Als Testnachweis gilt entweder ein negatives Schnelltestergebnis aus einem Testzentrum, oder ein negativer PCR-Test. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Ausgenommen von der Regel sind Personen, die von der öffentlichen Einrichtung vorgeladen oder einbestellt werden.
Die 2G-Plus-Regel in Einrichtungen wie beispielsweise Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, körpernahen Dienstleistungen etc. gilt aufgrund der 30. Corona-Verordnung inzidenzunabhängig und ist in Bremerhaven bereits seit heute (21. Januar 2022) verpflichtend.