
Im Land Bremen müssen aktuell sechs Personen stationär versorgt werden, davon drei auf Intensivstationen. Alle drei intensivmedizinisch behandelten Personen müssen beatmet werden.
Bei zwei der stationär behandelten Personen handelt es sich um Bürgerinnen und Bürger aus dem Land Bremen. Eine von ihnen muss auf einer Intensivstation behandelt werden, sie wird ebenfalls beatmet. Bei mindestens einer Bremerin oder Bremer muss der Gesundheitszustand als schlecht oder kritisch beschrieben werden.
Bei dem Todesfall, der heute in die Statistik aufgenommen werden muss, handelt es sich nicht um einen aktuellen Todesfall. Die Person ist bereits Ende Mai verstorben und nach heute erteilter Auskunft mit in die Statistik aufgenommen worden.