Bestätigte Infektion mit dem Coronavirus:
Bei einer bestätigten Coronavirus-Infektion stellt der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Erkrankten aus. Wie auch bei anderen Krankheiten erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Sollte die Erkrankung länger als sechs Wochen andauern, erhält man als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.

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