Siebte Coronaverordnung

Neue Regelungen für den Sport

Der Bremer Senat hat am 9. Juni die Siebte Coronaverordnung beschlossen, in der es für den Sport wieder neue Regelungen gab:

  • Sport in Gruppen darf auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Sportanlagen sowie im öffentlichen Bereich unter Einhaltung der Abstandsregelungen betrieben werden
  • Auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Freiluftsportanlagen ist zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  • In öffentlichen und nicht-öffentlichen Sporthallen, Tanz-Studios, Yoga-Räumen, Fitness-Studios u. ä. ist zwischen Personen ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
  • Die bisher vorgeschriebenen Mindestflächen von 10 m² für Outdoor- und 20 m² für Indoorsport gelten nicht mehr.
    Screenshot_2020-04-12 Fancy iPhone Mockups App Demo Videos by Placeit(2)
    Screenshot_2020-04-12 Fancy iPhone Mockups App Demo Videos by Placeit(5)
    hoodie-mockup-of-a-silver-haired-man-staring-at-his-phone-31724(1)
    athleisure-hoodie-mockup-of-a-trendy-woman-posing-in-the-street-32451
    Screenshot_2020-04-09 SEUTE DEERN BREMERHAVEN
    Screenshot_2020-04-12 Fancy iPhone Mockups App Demo Videos by Placeit(10)
    t-shirt-mockup-of-a-trendy-middle-aged-man-with-sunglasses-28422(1)

Das Amt für Sport und Freizeit hält an den genehmigten Personenzahlen für die max. Belegung der städtischen Sporthallen fest

Die anderen Regelungen (Erstellen eines Hygiene- und Abstandskonzeptes, Führen von Teilnehmerlisten, Verbot der Nutzung von Duschen und Umkleiden …) sind weiterhin zu beachten.

Facebook Comments
Bitte Teilen:
Werbung