Die Staatsanwaltschaft hat heute in der Strafsache gegen den Ehemann von Ekatarina B., der wegen Mordes angeklagt war (21 Ks 912 Js 9156/22), Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bremen – Strafkammer als Schwurgericht – vom 23.05.2023 eingelegt. Am Vormittag des 23.05.2023 verkündete der Richter das Urteil im Mordprozess um die getötete Ekaterina B., wobei der angeklagte Ehemann zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Das Gericht war überzeugt, dass er seine Ehefrau im Frühjahr 2022 betäubt und heimtückisch erwürgt hatte, nachdem er die Tat sorgfältig geplant hatte.
Der Richter stellte fest, dass der 47-jährige Hafenarbeiter die Leiche seiner Frau in der heimischen Garage zerstückelt und sie in einem Koffer in die Geeste geworfen hatte. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Obwohl die Kammer den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte, erkannte sie keine besondere Schwere der Schuld. Dies könnte es dem Angeklagten ermöglichen, nach 15 Jahren eine vorzeitige Entlassung zu beantragen. Die Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenkläger haben eine Woche Zeit, um gegen das Urteil Revision einzulegen.