Das Gartenbauamt sowie die Seestadt Immobilien (Schulhöfe) arbeiten mit Hochdruck an die Wiedereröffnung der städtischen Spielplätze. Zurzeit werden die Spielplätze aufgrund der neuen Nutzungsänderungen neu beschildert. Natürlich sind alle Kinder und auch die Erziehungsberechtigten froh, die Spieplätze nutzen zu dürfen, doch wir bitten Sie eindringlich, die Hinweise zu beachten:
⚠️Outdoorspielplätze dürfen nur von Kindern unter 14 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Person über 18 Jahren, die für diese Zeit für die Aufsicht befugt ist genutzt werden.
⚠️Eltern oder Erziehungsberechtigte haben dafür Sorge zu leisten, dass die beaufsichtigen Kinder einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten.
⚠️ Die aufsichtsbefugte Person muss nicht zwingend im selben Haushalt des Kindes leben.