Am heutigen Freitag (24. April) hat der Bremer Senat die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen beschlossen. Diese Pflicht gilt ab dem kommenden Montag, 27.04.2020, bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs sowie beim Betreten von Geschäften des Einzelhandels oder ähnlichen Einrichtungen in Bremen und Bremerhaven. Das verpflichtende Tragen bezieht sich auf textile Bedeckungen, die die Übertragungsfähigkeit von Tröpfchenpartikeln verringern können. Sogenannte Alltagsmasken, Schals, Tücher und ähnliche Produkte sind daher geeignet.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz betont, dass auch mit dem Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen die Abstandsgebote weiterhin gelten: „Durch das Tragen einer solchen Bedeckung darf kein falsches Sicherheitsgefühl entstehen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger sich weiterhin an die Gebote des Abstandshaltens und der hygienischen Grundregeln zu halten!“ Zwar könne durch Mund-Nasen-Bedeckungen die Verbreitung von Viren verringert werden, sie können jedoch nicht vor Ansteckung schützen. Claudia Bernhard weiter: „Selbstverständlich entlässt das Tragen einer Bedeckung oder auch einer Maske infizierte Personen nicht aus der häuslichen Quarantäne.“
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Von der Pflicht Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, sind Kinder unter sieben Jahren sowie Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Bedeckung tragen können, ausgenommen.