Zoll prüft Kurierdienste Kontrollen führten zu zwei vorläufigen Festnahmen

Am Freitag, 8. Februar 2019 hat der Zoll im Rahmen einer bundesweiten
Schwerpunktprüfung in Bremen drei Stützpunkte von Kurierdiensten und
in Bremerhaven zwei weitere Stützpunkte kontrolliert. Dabei wurden
über 50 Beamte eingesetzt, die fast 300 Beschäftigte verschiedener
Unternehmen antrafen.

Bei zwei Arbeitern wurden gefälschte rumänische
Identitätskarten festgestellt.
Die Dokumente waren im Besitz von aus der Republik Moldawien
stammenden Beschäftigten. Beide wurden wegen Verdacht des illegalen
Aufenthalts und Urkundenfälschung vorläufig festgenommen und der
Polizei übergeben.
 „Wir überprüfen regelmäßig im Rahmen bundesweiter
Schwerpunktprüfungen einzelne Branchen nach Hinweisen für
Schwarzarbeit“, erläutert Nicole Tödter, stellvertretende Leiterin
des Hauptzollamts Bremen. “ Wir ahnden entsprechende Verstöße gegen
den Mindestlohn und gegen das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen“, so Tödter weiter. „Die Vorlage
gefälschter EU-Identitätskarten stellen wir häufig fest. Hier
versuchen sich Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern verbotswidrig
eine Arbeitsmöglichkeit in der EU zu erschleichen.“ >
Aufgrund der gemachten Feststellungen werden sich weitere Prüfungen
bei den Unternehmen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und  
der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer .
anschließen. 


Hier der gesamte Bericht des Zolls:

Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf

Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienstleister
Am 8. Februar 2019 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister. Seit dem 1. Januar 2019 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,19 Euro je Stunde. Die Branche stand zuletzt häufiger wegen unzulässiger Arbeitsbedingungen im Pressefokus.
Bereits in den frühen Morgenstunden waren insgesamt 2.923 Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit im Einsatz und haben 12.135 sowohl in- als auch ausländische Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Ziel der Schwerpunktprüfung war es, unangemessene Arbeitsbedingungen in der Branche Kurier, Express- und Paketdienstleister aufzudecken. Deshalb wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. Zudem wurde der Zoll durch 222 Beschäftigte der Finanzbehörden, Ordnungsämter und der Polizei unterstützt.
Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in 356 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft.
Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 25 Strafverfahren wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegaler Beschäftigung von Ausländern. Ferner wurden 49 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und ausländerrechtliche Bestimmungen eingeleitet.
In 2.143 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

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