Ermittlungen gegen die Vermittlung von Scheinehen

Die Bundespolizei ist heute mit umfangreichen Maßnahmen in mehreren
norddeutschen Bundesländern sowie in Dänemark gegen die auf die
Erschleichung von Aufenthaltstiteln ausgerichtete illegale Vermittlung
von Scheinehen vorgegangen. Die grenzüberschreitenden Ermittlungen
erfolgten unter Einbindung der EU-Agenturen EUROJUST und EUROPOL.
Die
im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg geführten Ermittlungen der
Bundespolizeidirektion Hannover richteten sich gegen fünf Beschuldigte,
die im Verdacht stehen, Drittstaatsangehörigen ohne verfestigtes
unionsrechtliches Aufenthaltsrecht die Eheschließung mit hierfür
angeworbenen Ehepartnern aus EU-Staaten gegen Entgelt vermittelt zu
haben, um diesen ein dauerhaftes Bleiberecht in der Bundesrepublik zu
verschaffen. Die Beschuldigten nutzten zur Organisation der Taten
offenbar gezielt die niedrigen bürokratischen Hürden, die in Dänemark
für die Hochzeit von ausländischen Staatsangehörigen gelten. So wurden
für die geschleusten Drittausländer in mehreren Fällen durch die
Einbindung der von drei Beschuldigten in Hamburg betriebenen
Hochzeitsagentur Termine vor dem Standesamt auf der dänischen Insel Aero
gebucht, um dort die Heirat mit dem jeweils vermittelten Ehepartner aus
einem EU-Staat vollziehen zu lassen. Zwischen den beteiligten
Ehepartnern bestand hierbei weder ein Interesse an einer tatsächlichen
Lebensgemeinschaft noch eine andersartige soziale Bindung. Durch die
formale Eheschließung in Dänemark konnten die Drittausländer sich aber
bereits bei der Wiedereinreise auf ein eigenes Freizügigkeitsrecht
berufen, auf dessen Grundlage sie dann regelmäßig die Erteilung eines
Aufenthaltstitels durch deutsche Verwaltungsbehörden beantragten.
In
strafrechtlicher Hinsicht wird den Beschuldigten u.a. gewerbsmäßige
Einschleusung von Ausländern, gewerbsmäßige Urkundenfälschung, Beihilfe
zur Eingehung einer Doppelehe sowie die Bestechung ausländischer
Amtsträger vorgeworfen.
Da wesentliche Tathandlungen in Dänemark
durchgeführt wurden, bildeten die auf deutscher und dänischer Seite
beteiligten Justiz- und Polizeibehörden ein sog. JOINT INVESTIGATION
TEAM (JIT), welches sich aus Beamten beider Staaten zusammensetzt und
die für die Ermittlungen notwendige gegenseitige Rechtshilfe erheblich
vereinfacht. Darüber hinaus gewährleistete die EU-Agentur EUROJUST die
grenzüberschreitende Koordination der Ermittlungen. Zudem unterstützte
EUROPOL die polizeiliche Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse. In die
Ermittlungen und den Einsatz waren zudem Beamte des deutsch-dänischen
Zentrums für Polizei- und Zollzusammenarbeit in Padborg/Dänemark
eingebunden.
Die durch das Amtsgericht Hamburg angeordneten 12
Durchsuchungsbeschlüsse wurden heute in Hamburg, Schleswig-Holstein,
Bremerhaven, Nordrhein-Westfalen sowie in Dänemark durch Beamte der
Bundespolizei und der dänischen Polizei vollstreckt. Die
Durchsuchungsmaßnahmen in Hamburg wurden vor Ort durch zwei
EUROPOL-Beamte begleitend unterstützt.
Insgesamt waren rund 170 deutsche und dänische Polizeibeamte sowie 2 Staatsanwälte in beiden Staaten am Einsatz beteiligt.
Die
Beamten stellten im Zuge des Einsatzes u.a. zahlreiche Datenträger,
Pässe, gefälschte Aufenthaltstitel, Mobiltelefone und
Geschäftsunterlagen sicher, die nun zur Feststellung der genauen Anzahl
der vermittelten Scheinehen ausgewertet werden.
Der Einsatzleiter
der Bundespolizei, Helgo Martens, stufte die bisherigen
Einsatzmaßnahmen als erfolgreich ein: „Mit dem Einsatz wurden
internationale Geschäftsstrukturen zerschlagen, die zur missbräuchlichen
Scheineheanbahnung von Schleusernetzwerken genutzt wurden. Die
Grundlage für diesen Ermittlungserfolg wurde durch die vertrauensvolle
grenzüberschreitende Zusammenarbeit der eingebundenen Polizeibehörden
und Staatsanwaltschaften in Deutschland und Dänemark gelegt.“
.

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