Bremerhaven muss selbst über die Verwendung seiner Bundesmittel für die Flüchtlingsaufnahme und -integration in der Seestadt entscheiden

 

„Ich bin erstaunt über die Behauptung, der Senat würde die
Flüchtlinge in Bremerhaven vergessen“, stellt Bremens Finanzsenatorin
Karoline Linnert klar. 

Sie reagiert damit auf die Forderung von
Bremerhavener Politikerinnen und Politikern, der Senat müsse auch in
Bremerhaven Verantwortung übernehmen.
Richtig ist, dass der Senat
im Rahmen des „3. Sofortprogramms zur Flüchtlingsaufnahme,
-unterbringung und -integration“ 300 neue Stellen für die Stadt Bremen
beschlossen hat. Diese sollen aus dem
kommunalen Bremer Anteil aus
denjenigen Bundesmitteln bezahlt werden, die im Rahmen des
„Entlastungsbeschleunigungsgesetzes“ als zusätzliche Einnahmen erwartet
werden. Der Bremer kommunale Anteil beträgt rund 4,2 Millionen Euro.
Die
Finanzsenatorin erläutert: „Das Land Bremen bekommt als zweite Tranche
der Bundesmilliarde insgesamt fünf Millionen Euro für die
Flüchtlingsaufnahme. Diese sind wie üblich zwischen Bremen und
Bremerhaven aufgeteilt worden. Bremerhaven steht ein Anteil von rund
einer Million. Euro zur Verfügung. Ich wundere mich sehr darüber, dass
der Bürgermeister und ich aufgefordert werden ‚Verantwortung zu
übernehmen‘. Damit ist sicherlich nicht gemeint, dass der Senat nun über
die Verteilung kommunaler Bremerhavener Mittel entscheiden soll.
Bremerhaven muss selbst darüber entscheiden, wofür die Stadt diese
Million ausgeben möchte. Wenn die Kommune daraus Stellen finanzieren
möchte, ist ihr das frei gestellt“, so Karoline Linnert.
Das
dritte Sofortprogramm enthält, wie auch schon das zweite Sofortprogramm,
Mittel für ein Landesprogramm zur Sprachförderung. Beide
Sofortprogramme werden auf gleiche Weise aus Bundesmitteln finanziert.


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