Vorsorgemaßnahmen gegen Vogelgrippe für das Land Bremen

Ab Sonntag wird die Stallpflicht für Geflügel angeordnet um
diese bis auf weiteres vor Wildvogelkontakt zu schützen /
Geflügelhaltung muss beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden!

In den vergangenen Wochen ist in verschiedenen Ländern das
Vogelgrippe-Virus aufgetaucht. In Schleswig-Holstein wurde am
vergangenen Wochenende der Verdacht, dass verendete Wildvögel mit dem
Virus H5N8 infiziert waren, bestätigt. Am Plöner See und in der Umgebung
waren mehr als 100 tote Reiherenten, Blesshühner, Möwen, Gänse und
Schwäne entdeckt worden. Auch am Bodensee und aktuell in
Mecklenburg-Vorpommern wurden tote Wildvögel positiv auf das
Vogelgrippe-Virus getestet.
Der
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes
Bremen (LMTVet) ordnet heute (11.November 2016) die Aufstallung von
Geflügel im Land Bremen an. Die Pflicht gilt ab Sonntag, dem 13.
November 2016 und betrifft ca. 350 Halter und Halterinnen, darunter
viele Hobbyhaltungen im Land Bremen, die zusammen etwa 9000 Tiere
besitzen. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro
verhängt werden.

Am 9.11.2016 hatte das
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut)
in seiner Analyse der Situation empfohlen, die „Aufstallung von
Geflügel risikobasiert, zumindest für Geflügelhaltungen, die sich in
Regionen mit hoher Wildvogeldichte oder in der Nähe von
Wildvogel-Rastplätzen befinden, anzuordnen.“ Dieser Einschätzung
schließt sich die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und
Verbraucherschutz in einer eigenen Risikobewertung an. Demnach muss der
Kontakt von wildlebenden Vögeln zu gehaltenem Geflügel konsequent
unterbunden werden und der Schutz hiesiger Geflügelbestände vor der
Einschleppung und Verschleppung von Geflügelpest verstärkt werden. In
Bremen und Bremerhaven sowie in der angrenzenden Umgebung befinden sich
wichtige Wildvogel-Rastplätze mit einer hohen Wildvogeldichte. Hierzu
zählen insbesondere die Wümmewiesen, die Ufer- und Wiesenbereiche
entlang der Weser- und Lesumarme oder auch die Luneplate.
Der
Pflicht kann durch die Unterbringung des Geflügels in geschlossenen
Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach
oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das
Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss
(Schutzvorrichtung), nachgekommen werden.
Jeder Ausbruch der
Geflügelpest beim Hausgeflügel hat behördliche Tötungsmaßnahmen zur
Folge. Das Tiergesundheitsgesetz verpflichtet vom Grundsatz alle
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter zur Vorsorge gegen die
Einschleppung von Tierseuchen in ihre Bestände.
Die
Haltung von Geflügel ist nach der Viehverkehrsverordnung beim
zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Der Lebensmittelüberwachungs-,
Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen fordert deshalb noch
einmal alle Halterinnen und Halter von Geflügel in Bremen und
Bremerhaven auf, dieser Meldeverpflichtung umgehend – sofern dies bisher
noch nicht geschehen sein sollte – unter der Telefonnummer
0421/361-4035 nachzukommen. Dies gilt auch für Hobbyhalter/innen, die
lediglich ein oder zwei Tiere halten.

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