
Das Bürger-und Ordnungsamt Bremerhaven hat am vergangenen Wochenende das Wählerverzeichnis für die vorgezogene Wahl zum Deutschen Bundestag erstellt.
In das Wählerverzeichnis wurden von Amts wegen alle volljährigen Deutschen aufgenommen, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen. Insgesamt 77.387 Bremerhavenerinnen und Bremerhavener werden in den nächsten Tagen eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Der Wahlbenachrichtigung ist der jeweilige Wahlraum zu entnehmen. 1.019 Wahlberechtigte sind als sogenannte Erstwähler erstmals zur Stimmabgabe bei einer Wahl berechtigt.
Da es sich bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 um eine vorgezogene Neuwahl handelt, sind von Gesetzes wegen die Fristen für den Zeitraum, in dem die Briefwahl ausgeübt werden kann, deutlich verkürzt. Die Briefwahlausgabestellen der Stadt im Hanse-Carré und im Stadthaus 5 können daher erst ab dem 5. Februar 2025 öffnen. Auch ein Versand von Briefwahlunterlagen wird frühestens ab diesem Zeitpunkt möglich sein.
Wahlberechtigte, die dennoch beabsichtigen per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen, können jedoch bereits jetzt einen entsprechenden Antrag stellen, z. B. über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder unter www.bremerhaven.de/briefwahl.
Eine Beantragung der Briefwahl ist grundsätzlich noch bis zum 21. Februar 2025 um 15 Uhr möglich. Wahlberechtigte sollten bei einer Beantragung der Briefwahl aber unbedingt den späten Start der Briefwahlausgabe sowie die möglichen Postlaufzeiten für den Versand der Briefwahlunterlagen und die Rücksendung des Wahlbriefes einkalkulieren. Alternativ zum postalischen Versand kann die Briefwahl ab dem 5. Februar 2025 bei den beiden Ausgabestellen der Stadt auch persönlich beantragt und ggf. an Ort und Stelle ausgeübt werden.
Damit die Stimme gültig ist, müssen die Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr im Stadthaus 1 eingegangen sein – wenn nicht per Post, dann persönlich. Unbedingt beachten: Wer für einen anderen Wahlberechtigten die Briefwahl beantragen will, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht.