Wiederholungstäter in Geestemünde: 33-Jähriger nach nächtlichem Beutezug in Zelle

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Polizeieinsatz am Klinikum Reinkenheide: Betrunkener Störenfried von Beamten in Gewahrsam genommen

Wiederholungstäter in Geestemünde: 33-Jähriger nach nächtlichem Beutezug in Zelle

In der Nacht zum heutigen Freitag, 19. Januar, hat ein 33-jähriger Mann in Bremerhaven-Geestemünde erneut für Aufsehen gesorgt, indem er sich diverser Straftaten schuldig machte. Die Serie von Vergehen endete schließlich für den Beschuldigten in der Gewahrsamszelle.

Die Ereignisse nahmen ihren Lauf, als besorgte Zeugen gegen Mitternacht die Polizei alarmierten. Sie berichteten von einem unbekannten Mann, der in einem Mehrfamilienhaus an der Schillerstraße versuchte, einen Fernseher an der Wohnungstür zu verkaufen. Die eingetroffenen Beamten trafen den 33-Jährigen kurz darauf vor dem besagten Haus an. In seinem Besitz befanden sich Tüten mit verschiedenen Schuhen, darunter auch Damenstiefel, sowie weitere Kleidungsstücke und Werkzeuge.

Der Beschuldigte versuchte sich gegenüber den Polizeibeamten herauszureden, indem er behauptete, alle Gegenstände, einschließlich des Fernsehers, von nicht namentlich bekannten Freunden geschenkt bekommen zu haben. Bei weiteren Ermittlungen im Mehrfamilienhaus stellte sich jedoch heraus, dass insbesondere die entwendeten Schuhe aus den Hausflur-Regalen stammten. Der 33-Jährige wurde daraufhin als Beschuldigter in einem Strafverfahren belehrt, und entsprechende Strafanzeigen wegen Diebstahls wurden gefertigt. Die gestohlenen Schuhe konnten den rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben werden.

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Die Ermittlungen hinsichtlich des Fernsehers und anderer Gegenstände dauern noch an. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 33-Jährige vorerst entlassen. Doch dies hielt ihn nicht davon ab, erneut straffällig zu werden. Nur wenige Minuten später betrat er einen Innenhof in einer Querstraße, um ein Fahrrad und Elektrogeräte zu entwenden. Die Polizeibeamten, die den Mann weiterhin im Blick behielten, reagierten schnell und nahmen ihn erneut in Gewahrsam, um weiteren Straftaten vorzubeugen. Der Wiederholungstäter muss sich nun wegen zusätzlicher, teilweise schwerwiegender Diebstähle vor Gericht verantworten.

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