Mehrere Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis unterwegs – Hinweise zu Fahrerlaubnisklassen in Bezug auf Anhänger-Gespanne

Mehrere Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis unterwegs – Hinweise zu Fahrerlaubnisklassen in Bezug auf Anhänger-Gespanne

Im Landkreis Cuxhaven wurden am gestrigen Sonntag, dem 29. Oktober 2023, mehrere Fahrzeugführer kontrolliert, die ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs waren.

Die erste Kontrolle fand gegen 10:00 Uhr auf der BAB27 im Bereich Schiffdorf statt, als eine 25-jährige Frau aus Thedinghausen mit ihrem PKW-Anhänger-Gespann angehalten wurde. Bei der Überprüfung konnte sie keine gültige Fahrerlaubnisklasse BE vorweisen. Gegen 15:30 Uhr wurde auch ein 33-jähriger Delmenhorster auf der BAB27 im Bereich Loxstedt mit einem PKW-Anhänger-Gespann angehalten. Auch er besaß nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse BE. Gegen 16:45 Uhr wurde ein 37-jähriger Bremerhavener im Bereich Geestland-Langen kontrolliert und stellte sich heraus, dass er ebenfalls ein PKW-Anhänger-Gespann ohne die notwendige Fahrerlaubnisklasse BE führte. Schließlich, gegen 21:45 Uhr, geriet ein 36-jähriger Mann aus Neuhaus in Osten in eine Kontrolle, bei der sich zeigte, dass ihm ebenfalls die erforderliche Fahrerlaubnisklasse BE fehlte. Zusätzlich war sein Anhänger nicht versichert.

Allen betroffenen Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt. Es wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet, auch gegen die Fahrzeughalter, die in einigen Fällen die Fahrten zugelassen hatten.

Die Polizei empfiehlt allen Fahrzeugführern, im Vorfeld zu klären, welche Fahrerlaubnis für das Führen eines bestimmten Fahrzeugs oder einer bestimmten Kombination erforderlich ist. Dabei ist die zulässige Höchstmasse der Fahrzeuge entscheidend, nicht das tatsächliche Fahrzeuggewicht. Die erforderlichen Informationen können in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Fahrzeuge unter den Feldern F1 und F2 gefunden werden.

  • Mit der „normalen“ PKW-Fahrerlaubnis, der Klasse B, dürfen Gespanne eine maximal zulässige Höchstmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Die einzige Ausnahme ist ein Gespann aus einem Zugfahrzeug mit 3.500 kg zulässiger Höchstmasse und einem Anhänger mit 750 kg zulässiger Höchstmasse.
  • Mit der Fahrerlaubnisklasse B96 dürfen Gespanne bis zu einer maximal zulässigen Höchstmasse von 4.250 kg geführt werden, wobei der Anhänger auch mehr als 750 kg zulässige Höchstmasse haben darf.
  • Mit der Fahrerlaubnisklasse BE können größere Gespanne geführt werden, solange die Höchstmassen von Zugfahrzeug und Anhänger jeweils 3.500 kg nicht überschreiten.
  • Mit der „alten“ Klasse 3, die vor der euroweiten Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 ausgestellt wurde, dürfen alle oben genannten Kombinationen sowie weitere Fahrzeuge, wie beispielsweise Klein-LKW bis 7.500 kg, geführt werden.
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