Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht verbieten

Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht verbieten

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat festgestellt, dass Behörden keine Fahrverbote für E-Scooter oder E-Bikes verhängen dürfen. Das Urteil erging, nachdem einem Mann im Freistaat Bayern von einer Behörde untersagt wurde, E-Scooter zu nutzen. Es wurde jedoch entschieden, dass es nicht rechtens ist, Einzelpersonen das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu verbieten.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in diesem Fall eine klare Ansicht vertreten, wie in einer Pressemitteilung bekannt gegeben wurde. Gemäß der bundesweit geltenden Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) können Fahrerlaubnisbehörden das Führen von Fahrzeugen untersagen, wenn eine Person als ungeeignet dafür erscheint. Dies kann der Fall sein, wenn der Fahrer unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss fährt. Allerdings bietet das geltende Recht keine Grundlage für ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Folglich wurde das gegen den Kläger gerichtete Fahrverbot vom zuständigen Senat aufgehoben.

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Das Gericht führte als Begründung an, dass solche Fahrverbote einen schweren Eingriff in die Mobilität darstellen, die als Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit grundrechtlich geschützt ist. Sie stellen auch eine erhebliche Belastung für die betroffenen Personen dar. Der Freistaat Bayern, der in diesem Fall unterlegen ist, hat nun die Möglichkeit, gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht Revision einzulegen.

Dieses Urteil folgte auf eine Reihe von Zwischenfällen, bei denen der Kläger wegen Trunkenheit am Steuer auffällig wurde.

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