Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Der Senat hat heute (Dienstag, 31. März 2020) ein neues „Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise“ beschlossen. Dieses ist mit 500.000 Euro dotiert.

Die bisherigen Förderprogramme sind zugeschnitten auf Freiberufler und Kleinunternehmer und nehmen die Abmilderung weiterlaufender betrieblicher Kosten in den Blick. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Arbeits- und Produktionsweise freischaffender Kulturakteure hat sich der Senat im Geleitzug mit anderen Bundesländern dazu entschlossen, ein relativ kleines, auf die speziellen Arbeits- und Produktionsbedingungen der Künstlerinnen und Künstler angepasstes Sofortprogramm zu entwickeln.

Kultur-Staatsrätin Carmen Emigholz erklärt dazu: „Durch die bereits erfolgte Einrichtung einer Task Force im Ressort werden wir die Anträge zügig bearbeiten können. Mit der Ausreichung der Mittel ist ab der kommenden Woche zu rechnen.“

Anträge können ab Donnerstag, 2. April, gestellt werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweise einer persönlichen Existenzgefährdung.

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Stichtag ist die Schließung der Kultureinrichtungen ab dem 18. März 2020 infolge der Allgemeinverfügung des Ordnungsamtes vom 17. März 2020. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Gewährt werden soll den Künstlerinnen und Künstlern mit Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven unter Vorlage eines Nachweises zur Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ein nicht rückzahlbarer einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu maximal 2.000 Euro bei nachgewiesenen Einnahmeausfällen. Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Kulturschaffende, die Mittel aus dem Bundesfonds aufgrund weiterlaufenden Sachaufwands beantragen können, werden gebeten, dies auch zu tun.

Explizit handelt es sich um ein Landesprogramm, somit sind auch Künstlerinnen und Künstler aus Bremerhaven antragsberechtigt.

Nach dem Beschluss des Senats wird nun die Deputation für Kultur im Umlaufverfahren um Zustimmung gebeten.

Vorbehaltlich der Beschlussfassung ist geplant, das Antragsformular, die Förderrichtlinie sowie die Beantwortung der wichtigsten Fragen (FAQ) ab Donnerstag auf der Homepage des Senators für Kultur (www.kultur.bremen.de) online zu stellen.

Zu richten sind die Anträge per Mail an kuenstlersoforthilfe@kultur.bremen.de oder postalisch an:

Der Senator für Kultur
Stichwort Künstlersoforthilfe
Altenwall 15/15
28215 Bremen

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