Essen nicht mehr in Speiselokalen möglich – Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus wird nochmals verschärft

Regelung tritt am 21. März 2020 in Kraft

Der Bremer Senat hat sich heute (20. März 2020) unter anderem auch mit einer Anpassung der Allgemeinverfügung über das Verbot der Öffnung bestimmter Betriebe zur Eindämmung des Corona-Virus befasst. Der Verzehr von Speisen war demnach seit Mittwoch dieser Woche in Bremen nur noch von 6 bis 18 Uhr zulässig; die Tische mussten einen Abstand von 1,5 Meter aufweisen. Das Ordnungsamt hat nun eine Verschärfung erlassen, die ab Samstag, 21. März 2020, in Kraft tritt: Speisen dürfen dann nur noch ausgeliefert oder mitgenommen werden. Kunden und Kundinnen dürfen sich somit nicht mehr setzen, um Speisen oder Getränke zu sich zu nehmen. Ein Verstoß ist strafbar.

Auch Frisörgeschäfte müssen ab morgen schließen

Heute wurde die Allgemeinverfügung vom vergangenen Mittwoch noch mal dahingehend präzisiert und verschärft, dass Dienstleistungen, bei denen nicht 1,5 Meter Abstand zur Kundschaft eingehalten werden können mit Ausnahme von gesundheitlichen Leistungen vorerst nicht mehr zulässig sind. Angebote von Tattoo-Studios, Nagelstudios oder ähnlichem sind damit untersagt. Deswegen müssen auch Frisörgeschäfte ab morgen schließen. Innensenator Ulrich Mäurer: „Die Frisörinnen und Frisöre arbeiten direkt am Menschen. Dieses Risiko ist nicht hinnehmbar. Mir ist klar, dass diese Entscheidung nicht nur für die Inhaber und Inhaberinnen dieser Betriebe, sondern auch für viele Bremerinnen und Bremer eine weitere erhebliche Einschränkung bedeutet. Es gibt jedoch keine Alternative dazu.“

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