Zoll kontrolliert gastronomische Betriebe

Bundesweite Mindestlohnsonderprüfung auch in Bremen, Bremerhaven und im niedersächsischen Umland

Am Dienstag, 21. Januar 2020 hat der Zoll in Bremen, Bremerhaven,
Cuxhaven, Stade und Buxtehude verdachtsunabhängig über 60
gastronomische Betriebe im Rahmen einer bundesweiten Sonderprüfung
zur Einhaltung des Mindestlohnes kontrolliert. Bei den Kontrollen
ging es ferner um die Überprüfung der Entrichtung von
Sozialversicherungsbeiträgen und um die Überprüfung der
Arbeitserlaubnis von Nicht-EU-Bürgern. Seit Beginn des Jahres 2020
gilt ein allgemeiner Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde (statt
vorher 9,19 Euro pro Stunde)
Bei über 40 Kontrollen bei Arbeitgebern in Bremen wurden mehr als 130
Arbeitnehmer überprüft. In Bremerhaven sowie in Cuxhaven, Stade und
Buxtehude wurden bei 20 Arbeitgebern rund 120 Arbeitnehmer
kontrolliert.
Dabei versuchte bei der Kontrolle einer Bremer Pizzeria eine
albanische Arbeitnehmerin sich der Überprüfung durch den Zoll zu
entziehen, indem sie sich kurzerhand ihre Privatjacke anzog und aus
dem Lokal lief. Es stellte sich heraus, dass sie in einem
verwandtschaftlichen Verhältnis zum Inhaber war. Da sie sich aber
lediglich zu Besuchszwecken in Deutschland aufhielt, war eine
Aufnahme der Erwerbstätigkeit illegal. Ähnlich verhielt es sich bei
zwei mazedonischen Arbeitern, die in einem benachbarten Eiscafé, die
dem gleichen Geschäftsinhaber gehörte, ebenfalls ohne gültige
Aufenthaltstitel, aufgegriffen wurde. Gegen die drei Personen wurden
Strafverfahren aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts
eingeleitet. Das Migrationsamt Bremen hat die weiteren
aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen übernommen.

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Verdachtsunabhängige Prüfungen führen wir gezielt in besonders von
Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen betroffene Branchen durch“,
erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. „Die
anschließenden notwendigen Sachverhaltsaufklärungen können zur
Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften
führen“, so Tödter weiter.
In Folge der Sonderprüfung müssen in rund 60 Fällen die Sachverhalte
weiter aufgeklärt werden. In zehn Fällen davon gibt es
Klärungsbedarf, ob der gesetzliche Mindestlohn vorenthalten wurde. In
weiteren vier Fällen wird überprüft, ob ausländische Arbeitnehmer
ohne gültige Aufenthaltserlaubnis eine Erwerbstätigkeit aufgenommen
haben. Ferner sind Unstimmigkeiten bei Aufzeichnungspflichten bei
möglichem gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen festgestellt
worden.

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