. Illegaler Reise-Souvenir: Walfleisch vom Zoll am Bremerhavener Kreuzfahrtterminal entdeckt

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Walsalami in norwegischer Verkaufsverpackung, die vom deutschen Zoll in Bremerhaven beschlagnahmt wurde; Quelle: Hauptzollamt Bremen

Der Zoll stellt am Kreuzfahrtterminal in Bremerhaven im Gepäck von
aus Norwegen einreisenden Passagieren immer wieder Walfleischprodukte
fest. Den Reisenden ist dabei häufig nicht bewusst, dass sie damit
einen Verstoß gegen Artenschutzbestimmungen begehen. Das mitgeführte
Walfleisch stammt im Regelfall vom Zwergwal, der wie alle Wale zu den
vom Aussterben bedrohten Arten gehört.

„Der Zwergwal, auch Minkwal genannt, ist in der Europäischen Union
streng geschützt. In Norwegen jedoch wird der Wal innerhalb
vorgegebener Quoten gejagt und sein Fleisch dort legal zum Verkauf
angeboten“, erläutert Volker von Maurich, Pressesprecher des
Hauptzollamts Bremen und fährt warnend fort: „Führen Reisende
Produkte aus Walfleisch in die EU ein, haben sie einen Verstoß gegen
die Artenschutzbestimmungen der EU begangen.“

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Gegen die Reisenden werden noch vor Ort Strafverfahren eingeleitet
und das Walfleisch beschlagnahmt.

Hinweis:
Reisende sollten beachten, dass nicht nur lebende, sondern auch tote
Tiere oder Pflanzen sowie Teile davon und Produkte, die Bestandteile
davon enthalten (z.B. Stör-Kaviar, Hautcreme, Arzneimittel der
asiatischen Medizin und Nahrungsergänzungsprodukte,
Touristensouvenirs), dem Artenschutz unterliegen können.

Mit der Anwendung „Artenschutz im Urlaub“ bieten Ihnen die
Zollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine
Informationsmöglichkeit, mit der Sie vor Ihrer Reise feststellen
können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse
daraus Ihnen in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten
werden könnten.

Die Anwendung kann unter artenschutz-online.de aufgerufen werden.

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