Schläge nach Spurwechsel

Zu Handgreiflichkeiten kam es gestern Mittag auf der Langener Landstraße im Bereich der Tunnelbaustelle.

Gegen 13.00 Uhr befuhren mehrere Autos die Langener Landstraße
stadtauswärts. Vor der Tunnelbaustelle verengt sich die Fahrbahn auf
eine Fahrspur. Ein Autofahrer, der den linken Fahrstreifen benutzte,
wollte sich nach rechts einfädeln, weil sein Fahrstreifen vor der
Baustelle endete. Der Mann blinkte und ließ zunächst zwei PKW auf dem
rechten Fahrstreifen neben sich durchfahren, bevor er selbst den
Fahrstreifen wechselte.

Dem Autofahrer, der jetzt hinter dem 20-Jährigen fuhr, passte das
überhaupt nicht. Es wurde sofort gehupt und wild provozierend
gestikuliert. Es folgten noch andere Drohgebärden. Nachdem die Fahrzeuge
den Baustellenbereich passiert hatten, überholte der Nachfolgende
sofort, setzte sich vor das andere Fahrzeug und zwang den 20-Jährigen zu
einer Vollbremsung. Anschließend verließ der Aggressor sein Fahrzeug
und ging auf den Ausgebremsten zu. Durch das geöffnete Seitenfenster
versetzte er dem anderen Fahrer einen Schlag an den Kopf. Dazu hagelte
es üble Beschimpfungen. Anschließend ging der Mann zu seinem Auto zurück
und fuhr davon. Der Geschädigte merkte sich das Kennzeichen und gab der
Polizei eine Personenbeschreibung.

Die Polizei ermittelt wegen Körperverletzung und sucht Zeugen.
Hinweise werden unter der Telefonnummer 953-3142 entgegengenommen.

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§ 7(4) StVO – Kennen Sie den?

Viele Fahrzeugführer ordnen sich bereits vor der eigentlichen
Verengung auf dem durchgehenden Fahrstreifen ein. Das führt dazu, dass
sich der Verkehr bereits vor der Engstelle verlangsamt. So entstehen
unnötige Staus und Ärger. Es kommt regelmäßig zu Situationen, dass ein
Verkehrsteilnehmer, der bereits (-weit) vor der Verengung einscherende
Fahrzeuge auf seine Spur hat einfädeln lassen, an der Engstelle erneut
Fahrzeuge auf seine Spur lassen muss. Das wird dann als „ungerecht“
empfunden und es gibt vermeidbare „Drängeleien“. Viel einfacher hat man
es daher mit der korrekten Anwendung des Reißverschlussverfahrens, das
der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt hat.
Dort heißt es im Paragraph 7 Absatz 4 StVO: „Ist auf Straßen mit
mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines
Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am
Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten
Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge
unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf
dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können“
(Reißverschlussverfahren).

Nach diesem Prinzip soll das Reißverschlussverfahren im
Straßenverkehr funktionieren. Kommt es zu einer Fahrbahnverengung, so
sollen die Fahrzeuge, deren Spur endet, diese bis zu ihrem Ende
befahren. Am Schlusspunkt angekommen, sollen die Fahrer sich auf die
befahrbare Spur einordnen.

Unser Tipp: Fahren Sie immer bis unmittelbar vor die Engstelle,
blinken Sie zum Anzeigen des Fahrstreifenwechsels und fahren dann
hinüber. Wenn Sie sich auf dem durchgehenden Fahrstreifen befinden:
Schaffen Sie eine Lücke, so dass der wechselnde Autofahrer sicher
einscheren kann. Mehrere Dauer-Baustellen auf unserer Nord-Süd-Achse
durch unsere Stadt weisen diese Fahrbahnverengungen auf, die oftmals
während der Bauzeit noch die Fahrspuren wechseln.

Versuchen Sie es einmal. Viele Rückstaus und Ärger sind vermeidbar,
wenn alle sich dran halten. Gegenseitige Vorsicht und Rücksicht stehen
dabei natürlich im Vordergrund.

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