Wichtigste Regelungen des Jugendschutzes auf einen Blick

Mit
14 Jahren schon Alkohol in einer Gaststätte trinken oder in der Disko
tanzen – ist das überhaupt erlaubt? Oder mit 17 in einer Spielhalle am
Glücksspielautomaten das erste selbst verdiente Geld verspielen? 

Die
wichtigsten Regelungen des Jugendschutzgesetzes hat jetzt die Senatorin
für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport im Spielkartenformat
herausgegeben. Die Vorderseite gibt einen schnellen Überblick darüber,
was Kindern unter 14 Jahren und Jugendlichen unter 16 beziehungsweise 18
Jahren gesetzlich erlaubt ist und was nicht. Erlaubt ist unter anderem
der Konsum von Wein, Bier und Sekt ab 14 Jahren in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten – aber nicht der Besuch einer öffentlichen
Spielhalle unter 18 Jahren. Und: Bis 23 Uhr können sich Kinder unter 14
Jahren auch ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten in einer
Gaststätte aufhalten, aber nur, um ein Getränk oder eine Mahlzeit
einzunehmen.
„Nicht alles, was dem Gesetz nach zulässig ist,
müssen Vater oder Mutter auch erlauben“, sagte Anja Stahmann, Senatorin
für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. „Die Erziehung
liegt vor allem in der Verantwortung der Eltern. Wie weit die Freiheiten
von Kindern und Jugendlichen gehen, muss innerhalb der Familie zwischen
beiden Seiten individuell ausgehandelt werden. Das Gesetz steckt nur
den äußersten Rahmen ab.“
Die Karten sind in einer Auflage von
10.000 Stück gedruckt und werden in diesen Tagen an Kitas,
Jugendeinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Häuser der Familien, Ortsämter,
Sozialzentren und andere Behörden verteilt. Auf der Rückseite findet
sich der Schulferienkalender 2019.
Die Übersicht über das Jugendschutzgesetz kann per E-Mail m Referat Kinder- und Jugendförderung bestellt werden: maren.poeppl@soziales.bremen.de
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