Sicherheit an der Haustür: Wie sich Senioren vor Dieben und Betrügern schützen können

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Sicherheit an der Haustür: Wie sich Senioren vor Dieben und Betrügern schützen können

Leider kam es seit Jahresbeginn in Bremerhaven mehrfach zu Diebstahlsdelikten zum Nachteil älterer Menschen. Die Täter verschafften sich zumeist unter einem Vorwand Zutritt zu den Wohnungen der Senioren. In einigen Fällen wandten die Diebe aber auch körperliche Gewalt an. Zumeist waren die Geldbörsen, Schmuck oder andere, leicht zu erbeutende Gegenstände, das Ziel der Diebe.

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Aus diesem Grund wiederholt die Polizei ihre Tipps zur Sicherheit an der Haustür:

Trickdiebstahl in Wohnungen ist nach dem Taschendiebstahl auf der Straße die vermutlich häufigste Straftat, von der ältere Menschen betroffen sein können. Die Täter täuschen ihre Opfer, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und zu stehlen. Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich auf drei Grundmuster zurückführen:

– das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung
oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert.
– das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter
vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt
– das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine
Einladung zum Betreten der Wohnung nahelegt.

Opfer der Täterinnen und Täter sind fast ausschließlich ältere, teils hochbetagte Menschen. Beim Trickdiebstahl an der Haustür werden viele Maschen angewandt:

Der Glas-Wasser-Trick:

Täterinnen täuschen eine Schwangerschaft, Täterinnen und Täter täuschen Übelkeit oder die Notwendigkeit einer Arzneimitteleinnahme vor und bitten um ein Glas Wasser.

Der Papier- und Bleistift-Trick:

Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn eine Nachricht hinterlassen. Dazu fragen sie nach Schreibzeug sowie Papier und drängen auf eine Schreibunterlage in der Wohnung oder bitten das Opfer, die Nachricht selbst zu erfassen.

Der Blumen- oder Geschenkabgabe-Trick:

Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn Blumen oder ein Geschenk abgeben. Dabei drängen sie darauf, die Blumen zu versorgen oder das Geschenk selbst zu verwahren.

Weitere vorgetäuschte Notlagen verbinden sich mit der Bitte,

– wegen eines Wasserschadens im Haus nach einem Rohrbruch in der
Wohnung suchen zu dürfen.
– auf dem Balkon seinen entflogenen Vogel oder sein entlaufenes
Kätzchen einfangen zu dürfen.
– wegen einer Autopanne, eines Unfalls oder einer Erkrankung das
Telefon benutzen zu dürfen.
– die Toilette benutzen zu dürfen.
– ein Baby wickeln oder füttern zu dürfen.

Im Gegensatz dazu täuschen andere Tätergruppen eher eine offizielle Funktion oder sonst eine Befugnis zum Betreten der Wohnung vor. Sie kommen beispielsweise angeblich als Handwerker, von den Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerken, von der Hausverwaltung, von der Kirche, von der Rentenversicherung oder Krankenkasse, von der Polizei, von der Post oder vom Sozialamt.

Dabei kündigen sie ihren Besuch gelegentlich sogar vorher telefonisch an, um mögliche Bedenken schon im Voraus zu zerstreuen und ein Vertrauensverhältnis zum Opfer aufzubauen.

Um eine persönliche Beziehung vorzutäuschen und daraufhin eingelassen zu werden,

– rufen Täterinnen oder Täter vorher an und geben sich als lange
nicht gesehene Verwandte – zumeist Enkelkinder („Enkel-Trick“)
– mit plötzlichem akutem Geldbedarf aus.
– bestellen Täterinnen oder Täter angebliche Grüße von Bekannten
oder Verwandten.
– überbringen Täterinnen oder Täter eine angebliche
Unglücksnachricht von Bekannten oder Verwandten.
– geben sich Täterinnen oder Täter als entfernte Verwandte, als
ehemalige Kollegen oder Nachbarn, als Pflegepersonal oder
Bettnachbarn vom Krankenhausaufenthalt aus.

Bitte bedenken Sie: Tricktäterinnen und Tricktäter sind erfinderisch und schauspielerisch begabt. So denken sie sich immer neue „Schachzüge“ aus, die an dieser Stelle nie vollständig aufzuzählen sind.

Wie also verhalten Sie sich richtig?

– Schauen Sie sich unbekannte Besucher vor dem Öffnen der Tür
durch den Türspion oder durch das Fenster genau an. Öffnen Sie die
Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
– Seien Sie vorsichtig bei Fremden: Lassen Sie Fremde nur in die
Wohnung, wenn Sie sich sicher sind, um wen und welches Anliegen es
sich handelt (Firmenausweis, Ausweis oder Gewerbeschein zeigen
lassen, Rückruf beim Auftraggeber/Unternehmen etc.). Im Zweifel
bestellen Sie diese unbekannte Person zu einem späteren Zeitpunkt
wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
– Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen
Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
– Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die
Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür
gegenseitig Beistand zu leisten.
– Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis
und rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde
an.
– Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere
Behörden schicken Ihnen nie „Geldwechsler“ oder „Falschgeld-Prüfer“
ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen
umgehend die Polizei.
– Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst
bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden
sind. Das gleiche gilt für vermeintliche Vertreter der Stadtwerke.
– Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche
Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder
Lieferungen gegen Zahlung.
– Generell gilt: Suchen Sie für einen Rückruf bei
Auftraggeber/Unternehmen/Behörde immer selbst die Telefonnummer
heraus und wählen Sie die Nummer selbst.
– Wechseln Sie niemals Geld an der Haustür. Sie könnten –
beispielsweise durch Falschgeld – betrogen werden.

Haben Sie Zweifel oder befinden Sie sich in Gefahr: Rufen Sie selbst die Polizei über den Notruf 110. Sollten Sie Opfer eines Diebstahls oder Betruges geworden sein, so bringen Sie diese Fälle bitte unbedingt zur Anzeige. Rufen Sie auch hierfür schnellstmöglich die Polizei.

Diese und weitere Tipps zum Schutz vor Dieben und Betrügern finden Sie unter anderem in den Broschüren „Sicher leben im Alter“ und „Gut beraten im Alter“. Sie sind zum Download erhältlich unter www.polizei-beratung.de

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