Jugendliche zu zweit auf E-Scooter unterwegs
Die Polizei Bremerhaven hat am Dienstagnachmittag, den 14. Januar, eine nicht regelkonforme E-Scooter-Fahrt in Geestemünde beendet. Gegen 14:50 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung ein Jugendlicher auf, der auf einem E-Scooter den Radweg der Schiffdorfer Chaussee befuhr. Dabei transportierte er einen weiteren jungen Mann auf der Trittfläche – ein klarer Verstoß gegen die Verkehrsregeln.
Obwohl die Beamten die Jugendlichen auf das Verbot hinwiesen und eine Weiterfahrt zu zweit untersagten, ignorierten die beiden die Anweisung. Kurz darauf wurden sie erneut gemeinsam auf dem Scooter fahrend in Richtung Kornweg/Starenweg gesichtet. Der 15-jährige Fahrer zeigte sich uneinsichtig. Um weitere Regelverstöße zu verhindern, beschlagnahmten die Polizisten den E-Scooter und übergaben ihn an die Mutter des Fahrers. Ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Polizei erinnert an wichtige Vorschriften für E-Scooter
Die Polizei Bremerhaven nahm den Vorfall zum Anlass, um auf die wichtigsten Regeln für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr hinzuweisen. Hier ein Überblick:
- Betriebserlaubnis und Versicherung: Der Scooter muss über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis verfügen und eine gültige Versicherungsplakette tragen.
- Mindestalter: Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein, eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
- Helmpflicht: Zwar besteht keine Pflicht, einen Helm zu tragen, jedoch wird dies dringend empfohlen, um Kopfverletzungen zu vermeiden.
- Promillegrenzen: Es gelten dieselben Grenzwerte wie beim Autofahren. Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat.
- Radwege nutzen: E-Scooter dürfen nur auf Radwegen oder Radfahrstreifen gefahren werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
- Keine Mitfahrer: Die Beförderung weiterer Personen auf dem Scooter ist untersagt.
- Technische Veränderungen: Das Tuning eines Scooters, etwa zur Erhöhung der Geschwindigkeit über 20 km/h, ist strafbar und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Die Polizei Bremerhaven appelliert an alle E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer, sich an die Vorschriften zu halten, um Unfälle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.