Land Bremen hebt Isolationspflicht für COVID-19-Positive ab 1. Februar auf

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Bremen plant, die Isolationspflicht für Personen mit positivem COVID-19-Test ab dem 1. Februar aufzuheben. Dies schlägt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard dem Senat und der Bürgerschaft vor. Damit müssten Bremer*innen, die positiv getestet wurden, nicht mehr für fünf Tage zu Hause isoliert bleiben. Eine freiwillige Selbstisolation bei Krankheitssymptomen wird jedoch weiterhin empfohlen.

Senatorin Bernhard erklärte dazu: „Wir sehen, dass die Pandemie in diesem Winter glimpflich verläuft. Seit Tagen sinken sowohl die Neuinfektionszahlen als auch die Zahl der COVID-19-Patient*innen in den Bremer Krankenhäusern. Ich bin erleichtert, dass sich die Situation so entwickelt hat und wir nun den nächsten Schritt gehen können. Ich werde dem Senat und der Bürgerschaft deshalb vorschlagen, die Isolationspflicht in Bremen ebenfalls ab dem 1. Februar aufzuheben. Es ist mir wichtig, dass wir hier im Einklang mit Niedersachsen vorgehen, deshalb haben wir uns in den letzten Tagen eng abgestimmt. Trotzdem empfehle ich allen, die typische Symptome aufweisen, sich testen zu lassen und Kontakte zu reduzieren.“

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Es gibt bisher keine Entscheidungen bezüglich der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Hier werden weiterhin Abstimmungen mit Niedersachsen und Hamburg sowie der Bundesregierung geführt, um ein einheitliches Datum für die Aufhebung der Maskenpflicht zu finden.

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