Schutzkonzept für die Bremerhavener Schulen

Beispielbild: Gaußschule Bremerhaven ©Pheline Hanke / bremerhaven.de

Aufgrund der hohen Inzidenz in Bremerhaven hat der Magistrat Anfang September zunächst bis zum 19. September 2021 ein Schutzkonzept für die Bremerhavener Schulen beschlossen.

Alle Schüler:innen und alle Beschäftigten in den Schulen müssen bis dahin einen täglichen Antigen-Schnelltest durchführen. Geimpfte und Genesene sind bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises von der Testpflicht ausgenommen. Zudem sind alle Schüler:innen und Beschäftigte aller Schulstufen verpflichtet, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres müssen lediglich eine Alltagsmaske tragen. Bei positiv getesteten Personen wird nur für enge Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet. Eine generelle Kohortenquarantäne findet nicht statt. „Die Umsetzung dieser Maßnahmen ermöglicht es, trotz hoher 7-Tage Inzidenzwerte in allen Schulstufen Präsenzunterricht in voller Klassenstärke durchzuführen“, so Stadtrat Michael Frost, als zuständiger Schuldezernent.

In Übereinstimmung mit den vom RKI am 9. September 2021 aktualisierten empfohlenen Quarantäneoptionen, ist eine Freitestung für Schüler:innen mittels PCR Test oder eines qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltestes als Fremdtestung durch oder unter Aufsicht vor Ort von geschulten Personen möglich. Für Kontaktpersonen gilt dann eine Quarantänezeit von fünf Tagen. Ohne Freitestung dauert die Quarantäne zehn Tage.

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In der aktuellen Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes ist festgelegt, dass die Absonderungspflicht für Kinder unter zwölf Jahren nach vorherigem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet nach dem fünften Tag der Einreise automatisch endet (Tag 5 auf 6 um 00.00 Uhr). Personen über zwölf Jahren können sich ab dem fünften Tag mit einem POC Test im Testzentrum freitesten lassen. Ohne Freitestung dauert die Quarantäne ebenfalls zehn Tage. Bei Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet beträgt die Quarantänezeit 14 Tage ohne Freitestmöglichkeit.

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