Am Donnerstag 26. August 2021 kontrollierte der Zoll im Stadtgebiet
Bremerhaven einen Kleintransporter mit osteuropäischem EU-Kennzeichen
und stellte fast 5.000 in Deutschland unversteuerte Zigaretten
sicher.
Zunächst verneinten der 35-jährige Fahrer, der als selbstständiger
LKW-Fahrer häufig Touren nach Osteuropa fährt, und die weiteren fünf
Insassen die Frage der Zöllner, ob Zigaretten mitgeführt werden.
Vorsichtig erkundigte sich der Fahrer dann aber doch bei den Beamten,
wie viele Zigaretten denn erlaubt wären und zeigte eine Tüte mit 800
Zigaretten vor. Die Zigaretten wiesen eine Steuerbanderole aus einem
anderen EU-Staat auf. Weitere Zigaretten wären nicht im Fahrzeug, gab
der 35-Jährige an. Bei der anschließenden Kontrolle der Ladefläche
wurden von den Zöllnern dann aber 4.000 weitere in Deutschland
unversteuerte Zigaretten festgestellt, die ebenfalls lediglich mit
einer osteuropäischer Steuerbanderole versehen waren. Die Zöllner
fanden zudem die Verkaufsrechnung aus dem osteuropäischen EU-Staat,
auf der der Fahrer als Käufer der Zigaretten aufgeführt war, auf.
Somit konnten die Tabakwaren ausschließlich dem 35-Jährigen
zugerechnet werden.
„Im innereuropäischen Reiseverkehr gehen wir bei 800 Stück in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union versteuerter Zigaretten pro
Person von einer nichtgewerblichen Nutzung aus. Die Zigaretten können
bei Einhaltung dieses Richtwertes frei von Privatpersonen in der EU
transportiert werden“, erläutert Nicole Tödter, Leiterin des
Hauptzollamts Bremen. „Im vorliegenden Fall jedoch ist der Richtwert
um das Sechsfache überschritten worden, sodass wir von einem
gewerblichen Verbringen der Zigaretten ausgehen müssen. Da eine
deutsche Steuerbanderole an den Zigarettenpackungen mit dem Nachweis
der in Deutschland entrichteten Tabaksteuer fehlte und andere bei
einem gewerblichen Transport vorgeschriebene steuerrechtliche
Begleitpapiere nicht mitgeführt wurden, sind die Zigaretten von uns,
wie es das Tabaksteuergesetz in diesem Fall vorschreibt,
sichergestellt worden,“, fährt Tödter fort.
Trotz Sicherstellung der Zigaretten ist auch die Tabaksteuer in Höhe
von über 800,00 Euro entstanden. Zudem wurde gegen den Fahrer noch
vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Alle Personen konnten
anschließend ihre Reise fortsetzen.