Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen werden weiter gelockert

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Senatorin Stahmann: Einrichtungen haben jetzt 14 Tage Zeit für Anpassung der Besuchskonzepte

Die Besuchsregelungen für Pflegeeinrichtungen werden mit der 13. Corona Verordnung des Senats abermals deutlich gelockert. Das teilte Sozialstaatrat Jan Fries im Anschluss an die heutige Sitzung des Senats mit (28. Juli 2020). Danach haben Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Altenpflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich Anspruch auf Besuch. Die bisher geltenden Beschränkungen auf zwei Stunden täglich und eine einzelne Person im Verlauf einer Woche fallen damit weg. Auch muss für den Besuch nicht mehr ein separates Besucherzimmer zur Verfügung stehen. Voraussetzung für Besuche bleiben Symptomfreiheit beider Seiten, Registrierung des Besuchs, Begleitung zum Besucher- oder Bewohnerzimmer durch das Personal und eine Einweisung in das Hygienekonzept, das die Einrichtung ständig den jeweiligen Gegebenheiten anpassen muss. Vorige Terminabsprachen sind nicht mehr behördlich vorgeschrieben, die Einrichtungen können aber in ihrem Besuchskonzept Regelungen dazu treffen und auch weitere Einschränkungen vornehmen, wenn die örtlichen Gegebenheiten das erforderlich machen. Die Verordnung soll heute in 14 Tagen, also zum 11. August, in Kraft treten, um den Einrichtungen Zeit zur Anpassung ihrer Besuchskonzepte zu geben.

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Bereits in einer früheren Verordnung ist auch das Abstandsgebot von 1,5 Metern für nahe Angehörige aufgehoben worden, sofern sie einen Mund- und Naseschutz tragen und die Regeln der Händedesinfektion beachten. Das gilt für Ehe- und Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie sowie Geschwister der Bewohnerin oder des Bewohners sowie deren Kinder.

„Die heute getroffenen Regelungen folgen dem Gebot der Verhältnismäßigkeit“, sagte Staatsrat Jan Fries. Die aktuelle Infektionslage mit rechnerisch etwas mehr als 60 akut Erkrankten im Land Bremen rechtfertige die strengen Besuchsbeschränkungen trotz derzeit leicht anzeigender Zahlen nicht mehr. Abzuwägen seien der Gesundheitsschutz gegen Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher. Zu Beginn der Pandemie sei das Pendel viel stärker in Richtung Gesundheitsschutz ausgeschlagen. „Inzwischen gibt es deutlich mehr Wissen über die Verbreitungswege des Virus und Erfahrung mit dem Eindämmen eines Ausbruchs. Das muss sich auch in den Besuchsregelungen niederschlagen“, so der Staatsrat.

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Gleichzeitig mahnte er: „Eine aktuelle Analyse der Gesundheitsbehörde zeigt aber auch, dass jeder dritte Patient über 80 Jahre die Infektion mit Covid-19 nicht überlebt hat.“ Besuchende wie auch Besuchte müssten sich daher „ihrer Verantwortung für das Leben und die Gesundheit anderer in besonderem Maße bewusst sein und sich entsprechend umsichtig verhalten. Sonst riskieren wir die Rückkehr zu strengeren Beschränkungen, die wir alle nicht wollen“.

In den 91 Altenpflegeeinrichtungen der Stadt Bremen leben rund 5.700 Menschen. Die weitaus meisten von ihnen sind 80 Jahre und älter. Seit Beginn der Pandemie hatten sich in 18 Einrichtungen Menschen mit dem mit SARS CoV-2 Virus angesteckt, derzeit wird aus einer Einrichtung eine akute Infektion gemeldet, betroffen ist eine Pflegekraft.

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