Jetzt spenden für Studierende in finanzieller Not aufgrund von Coronakrise
Für die regionale Wirtschaft gibt es Schnellkredite, Kurzarbeitergeld und einmalige Soforthilfen zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen aufgrund der Coronapandemie. Für die Studierenden hat der Bremer Senat nun einen Darlehnsfonds des Studierendenwerks eingerichtet. Ein erster Schritt zur Unterstützung von Studierenden in unverschuldeten Notlagen. Einen weiteren wichtigen Beitrag leistet ab sofort auch die Hochschule Bremerhaven. Um Studierenden der Hochschule Bremerhaven, die unverschuldet aufgrund des Coronavirus in finanzielle Not geraten sind, zu unterstützen, wurde ein spendenbasierter Sozialfonds eingerichtet.
Studierende können eine einmalige Beihilfe von bis zu 300 Euro bei der Hochschule Bremerhaven beantragen, wenn sie beispielsweise ihre Jobmöglichkeiten verloren haben und deshalb dringende Bedarfe des täglichen Lebens nicht mehr bezahlen können. Spenden sind ab sofort möglich unter der Bankverbindung Norddeutsche Landesbank – Girozentrale -; IBAN: DE 21 290500001070542005; BIC BRLADE22XXX Stichwort: Hochschule Bremerhaven – Sozialfonds – 43000234. Eine Spendenquittung hierfür kann ausgestellt werden.
Etwa 68% der Studierenden sind auf einen Nebenerwerb während ihres Studiums angewiesen. Dabei fallen aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus insbesondere Jobs in der Gastronomie oder in ähnlichen Branchen weg. „Wir wollen ergänzend zu dem Darlehen des Studierendenwerks diejenigen Studierenden mit einer einmaligen Beihilfe unterstützen, die nachweislich aufgrund der Coronavirus-Krise eine finanzielle Beihilfe dringend benötigen“, so der Rektor der Hochschule Bremerhaven, Prof. Dr.-Ing. Peter Ritzenhoff. Nachzuweisen für eine Gewährung dieser ist u.a., wie der Lebensunterhalt bisher finanziert wurde und aus welchem Grund die Notlage entstanden ist. Erste Spenden, die die Einrichtung des Sozialfonds möglich gemacht haben, sind bereits eingegangen. „Wir danken dem Verein zur Förderung der Hochschule Bremerhaven e.V. sowie Hochschulangehörigen, dass sie durch ihre Spenden den Sozialfonds ermöglicht haben“ sagt Prof. Ritzenhoff. Da ein solcher Fonds allerdings aufgrund gesetzlicher Bestimmung ausschließlich auf Spenden basieren darf, ist die Hochschule auf weitere finanzielle Unterstützung angewiesen. Daher freuen sich die betroffenen Studierenden und die Hochschulleitung über weitere Spenden für diesen Notfallfonds.