Erstattung von Beiträgen für die Kindertagesbetreuung und die Schulverpflegung

Die Stadt Bremerhaven beabsichtigt, Eltern die Beiträge für die seit dem 16. März 2020 eingestellte Kindertagesbetreuung sowie für die Essensverpflegung der Ganztagsschulen zu erstatten.

Eine entsprechende Vorlage soll dem Magistrat in Kürze zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Beitragspflicht ist – außerhalb der vom Land geregelten und finanzierten Beitragsfreiheit für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr – auf der kommunalen Ebene geregelt. Stadtrat Michael Frost: „Wir wollen die Beitragszahlungen für die Angebote auch bei Inanspruchnahme der Notbetreuung für den kompletten Monat April erstatten.

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Das gilt auch für den Fall, dass die Einrichtungen nach dem 20. April 2020 wieder geöffnet werden können. Damit sollen die Beiträge, die für den März gezahlt wurden, wieder ausgeglichen werden.“ Im Falle einer länger andauernden Schließung, so Stadtrat Frost weiter, würden die Beitragszahlungen entsprechend ausgesetzt.

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