Theater- und Requisitengeld

In den vergangenen Wochen wurde vermehrt so genanntes Theater- und Requisitengeld im Stadtgebiet festgestellt. Hierbei handelt es sich, wie der Name schon sagt, um kein echtes Geld. Es kann legal erworben werden und findet eigentlich in Vorführungen und Filmaufnahmen Verwendung – insbesondere auch in Poser-Videos und Pranks.

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Allerdings tauchen solche Scheine nun auch wiederholt im Einzelhandel und bei Veranstaltungen auf. Insgesamt kamen in den letzten 14 Tagen mehr als 20 solcher falschen Scheine als Zahlungsmittel zum Einsatz. Diese Scheine verfügen über keine Sicherheitsmerkmale und sind auf der Rückseite mit dem Aufdruck „Prop copy“ versehen, welcher nicht selten nachträglich überklebt wird. Ein ansonsten fühlbares Relief ist an den Rändern nicht vorhanden. Im Gegenlicht zeigt sich kein Wasserzeichen und auch das Porträt-Fenster ist nicht durchsichtig. Beim Kippen bewegt sich auf der Smaragdzahl kein Lichtbalken auf und ab. Zudem ist das Druckbild unscharf und die Farbe unterscheidet sich deutlich von echten Banknoten. Das Papier fühlt sich nur wie einfaches Druckpapier an. Bei gleichzeitig eingesetzten Scheinen sind Seriennummer oftmals identisch. Bei dieser durch jeden Empfänger einfach durchzuführenden Prüfung sollte leicht auffallen, dass es sich um kein echtes Geld handelt. Einzahlautomaten und Prüfgeräte erkennen es sofort.
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Ausdrücklich weist die Polizei darauf hin, dass eine Verwendung von Theater- und Requisitengeld innerhalb des Zahlungsverkehrs strafbar ist. Wem solche Scheine zur Bezahlung vorgelegt werden, sollte unbedingt die Polizei verständigen. Unter der Telefonnummer 953-4444 nimmt die Kriminalpolizei Hinweise im Zuge der Ermittlungen entgegen.

 

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