Auch als die Polizeibeamten am Einsatzort eintrafen und seine Personalien überprüfen wollten, setzte der alkoholisierte Mann seine Belästigungen fort. Es stellte sich heraus, dass gegen den 34-Jährigen ein offener Haftbefehl wegen einer bereits begangenen Straftat bestand. So landete der Unruhestifter zunächst in der Ausnüchterungszelle, um dann anschließend in die Justizvollzugsanstalt überstellt zu werden..
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