„Es wird einfacher für die Steuerzahler*innen“

Bremer Online-Finanzamt öffnet seine Internet-Tore/Erste Rückmeldung innerhalb von drei Tagen/Viele Tipps im Netz

Das
deutsche Steuerrecht ist nicht vergnügungssteuerpflichtig. Die eigene
Steuererklärung auszufüllen rangiert für viele auf der Beliebtheitsskala
auf dem Niveau von Zahnarztbesuchen oder Abschlussprüfungen. „Mit dem
Online-Finanzamt wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern bei der Klärung
von Steuerfragen das Leben erleichtern. Der neue Internetauftritt www.online-finanzamt.bremen.de
orientiert sich an verschiedenen Lebenslagen und damit verbundenen
Steuerfragen. Was muss ich als Berufsanfänger*in beachten? Was verändert
sich durch eine Heirat? Muss ich als Rentner*in eine Steuererklärung
abgeben? Auf diese und viele andere Fragen gibt es eine übersichtliche
Auskunft. Und wer eine Frage oder Beschwerde per mail schickt, bekommt
nach spätestens drei Werktagen eine erste Rückmeldung“, erklärt
Finanzsenatorin Karoline Linnert.
Starterkits für den Steuerstart in neue Lebensabschnitte
Mit sogenannten Starterkits werden besondere Lebenslagen und ihre
steuerlichen Auswirkungen kompakt und leicht verständlich im Netz
dargestellt. Karoline Linnert: „Frisch gebackene Ehepaare erfahren hier
zum Beispiel, dass die Eheschließung beim Finanzamt nicht extra gemeldet
werden muss, das übernimmt das Meldeamt. Außerdem gibt es Tipps zur
Wahl der Steuerklasse und den Hinweis, dass eine neue Steuernummer
automatisch vom Finanzamt erteilt wird.“
Für folgende zehn Zielgruppen stehen Starterkits im Netz:

  • Berufsanfänger*innen
  • Studierende
  • Eltern
  • Ehepaare
  • Personen, die von Trennung, Scheidung oder dem Tod des/der Partner*in betroffen sind
  • Rentner*in/Pensionär*in
  • Selbständige
  • Vermieter*innen
  • Erb*innen
  • Personen, die Kranken- und Pflegekosten absetzen möchten

Bürgerwünsche berücksichtigt
Das Konzept des Online-Finanzamtes ist nicht am grünen Tisch entstanden.
In drei Workshops in Bremen und Bremerhaven hatten die Bürger*innen das
Wort. Die Anregungen für den neuen Auftritt im Netz und Kritik am alten
Angebot wurden berücksichtigt. Dazu drei Beispiele:

  • Den Bearbeitungsstand der eigenen
    Steuererklärung kann jetzt jede*r sehr leicht im Netz erfahren: Einfach
    die Steuernummer eingeben sowie das Jahr und postwendend gibt es die
    Antwort per E-Mail, wann mit einem Bescheid zu rechnen ist.
  • Das
    Wörterbuch hilft bei der Übersetzung von Steuerfachbegriffen. Wer weiß
    schon was beispielsweise mit Progressionsvorbehalt, Realsplitting oder
    Rentenbezugsmitteilung gemeint ist?
  • Die telefonische Auskunft
    wird verbessert. Die bewährte Telefonnummer 361-90909 bleibt bestehen.
    Neu ist die direkte Vermittlung zu Steuerfachkräften, die neben
    allgemeinen Auskünften jetzt auch direkt einzelne Steuerakten einsehen
    können.

Staatsrat Henning Lühr dankte allen
Beteiligten für die Unterstützung: „Die Sicht der Nutzer*innen war und
ist uns wichtig. Unsere Leitlinie bei der Digitalisierung ist „Users
first!“ Wir haben wichtige Tipps bekommen und berücksichtigt. Das
Online-Finanzamt – übrigens eines der ersten bundesweit –, ist kein
abgeschlossener Prozess. Das Angebot wird sich weiterentwickeln. Auf der
Startseite ist ein Feedback-Button für Anregungen und Beschwerden
eingerichtet.“
Pilotversuch zum automatischen Steuerbescheid
Als
drittes Bundesland wird Bremen einen besonderen Service anbieten – die
sogenannte Amtsveranlagung. Ende 2018 wird ein Pilotversuch gestartet:
Bürger*innen mit ausschließlichen Einkünften aus Renten oder Pensionen
können das Finanzamt beauftragen, aus den dort vorliegenden Daten für
sie automatisch eine Steuererklärung zu erstellen und zu bearbeiten.
Karoline Linnert: „Für viele sicher eine große Erleichterung. Die
Unterlagen müssen nicht zusammengesucht und kein Formular ausgefüllt
werden. Das wird vom Amt erledigt – die fortschreitende Digitalisierung
macht es möglich.“ Am Pilotversuch können sich maximal 200
Steuerzahler*innen beteiligen. Ende 2018 wird das Online-Finanzamt auf
seiner Website über die Teilnahmemöglichkeit informieren.
Das
bereits bewährte Verfahren zur vorausgefüllten Steuererklärung (der
sogenannte Belegabruf) über das Elster-Onlineportal bleibt wie gewohnt
erhalten. Dabei können Bürger*innen alle elektronisch vorliegenden Daten
wie Arbeitslohn oder Krankenversicherung im Elster-Onlineportal abrufen
und automatisch in den elektronischen Steuererklärungsvordruck
übernehmen. Das spart Zeit, der Aufwand verringert sich erheblich.
Neue Beratungsstelle im „Haus des Reichs“ und WLAN-Hotspot 24/7
Für
Menschen, die das Netz nicht nutzen können oder wollen, gibt es weiter
die „Zentralen Informations- und Annahmestellen“ (ZIA) in den
Finanzämtern Bremen, Bremerhaven und am Standort Bremen-Nord. Hinzu
kommt die zweite Informationsstelle im Anbau des „Haus des Reichs“
(Schillerstr. 22). Dort werden ab sofort gebündelt Fragen rund um das
Thema Vereine und Steuern, Gemeindeabgaben wie die Hundesteuer und
Zahlungsaufforderungen beantwortet. Alle ZIAs sind barrierefrei und
verfügen über kostenloses WLAN. Der Hotspot am „Haus des Reichs“
ermöglicht außerhalb des Gebäudes kostenloses Surfen rund um die Uhr –
sieben Tage die Woche (24/7).

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