Rotlichtverstoß und fehlender Versicherungsschutz: Polizei beschlagnahmt E-Bike nach wiederholtem Verstoß

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Rotlichtverstoß und fehlender Versicherungsschutz: Polizei beschlagnahmt E-Bike nach wiederholtem Verstoß

Ein 45-jähriger Bremerhavener geriet am Montagmorgen, 19. August, in eine Verkehrskontrolle, die für ihn weitreichende Konsequenzen hat. Gegen 6:20 Uhr bemerkte eine Polizeistreife auf der Straße „An der Mühle“ im Stadtteil Geestemünde, wie der Mann bei Rot über eine Kreuzung fuhr. Der Radfahrer überquerte die Kreuzung mit der Schillerstraße, obwohl die Ampel deutlich auf Rot stand. Die Beamten entschlossen sich daraufhin, den Mann anzuhalten und einer genaueren Kontrolle zu unterziehen.

Bereits bei der Annäherung fiel den Beamten auf, dass der Radfahrer nur wenig in die Pedale trat, dabei jedoch mit konstanter Geschwindigkeit unterwegs war. Die anschließende Kontrolle brachte dann die Erklärung: Es handelte sich um ein E-Bike, bei dem der Motor unabhängig vom Treten aktiviert bleibt und das Rad antreibt. Diese Art von Fahrzeug erfordert ein Versicherungskennzeichen, da es rechtlich nicht mehr als gewöhnliches Fahrrad gilt. Ein solches Kennzeichen war jedoch nicht angebracht, was einen klaren Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz darstellt.

Neben der Ordnungswidrigkeit des Rotlichtverstoßes erstellten die Beamten auch eine Strafanzeige wegen des fehlenden Versicherungsschutzes. Die Fahrt auf dem E-Bike wurde dem Bremerhavener sofort untersagt. Doch damit endete der Vorfall nicht: Nur etwa zehn Minuten später, wenige Hundert Meter entfernt, entdeckte dieselbe Streifenwagenbesatzung den Mann erneut auf dem E-Bike fahrend.

Angesichts des wiederholten Verstoßes entschieden die Beamten, das E-Bike sicherzustellen, um weitere Straftaten zu verhindern. Der Mann wird sein Fahrzeug erst dann wieder zurückerhalten, wenn er ein gültiges Kennzeichen sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen kann.

Die Polizei nimmt den Vorfall zum Anlass, um auf die geltenden Regeln im Straßenverkehr hinzuweisen. Verkehrsverstöße, wie das Überfahren einer roten Ampel, gelten nicht nur für Autofahrer, sondern ebenso für Radfahrende. Ein Rotlichtverstoß als Fahrradfahrer kann ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister zur Folge haben.

Darüber hinaus betont die Polizei die Wichtigkeit, sich vor dem Kauf eines elektrisch unterstützten Zweirads über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Oft wird der Begriff „E-Bike“ umgangssprachlich für verschiedene Typen von Elektrofahrrädern verwendet, obwohl diese in rechtlicher Hinsicht erhebliche Unterschiede aufweisen:

  • Pedelec: Ein Fahrrad mit Elektromotor, das nur bei Tretunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h hilft. Dies ist in Deutschland weit verbreitet und erfordert weder eine Versicherung noch ein Kennzeichen.
  • E-Bike: Ein motorisiertes Fahrrad, das auch ohne Treten per Knopfdruck fahren kann. Hier besteht Versicherungspflicht sowie eine Führerscheinpflicht.
  • S-Pedelec: Ein schnelles Pedelec, das bis zu 45 km/h unterstützt. Für dieses Fahrzeug gelten sowohl eine Versicherungspflicht als auch eine Führerschein- und Helmpflicht.

Die Polizei rät daher, sich vor dem Kauf umfassend im Fachhandel oder bei Verkehrsclubs über die geltenden Bestimmungen zu informieren, um teure und rechtlich problematische Konsequenzen zu vermeiden.

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