Gesperrte A 27: Sonntagsfahrverbot wird aufgehoben

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Sonntagsfahrverbot

Seit dem 21. Februar 2024 ist die A 27 zwischen den Anschlussstellen Uthlede und Hagen in beide Richtungen wegen erheblicher Schäden an einem Durchlass, der ein potentielles Risiko für ein plötzliches Absinken der Fahrbahn darstellt, komplett gesperrt. Diese Maßnahme der Autobahn GmbH des Bundes hat den Verkehrsfluss zum und vom Bremerhavener Hinterland stark beeinträchtigt, da sie die Hauptader der Region blockiert.

Die derzeitigen Umwege sind überlastet und neigen zu Verkehrsstaus sowie Unfällen. Obwohl diese Routen eine grundsätzliche Zugänglichkeit zu den Häfen gewährleisten, wird die Logistikkette bis zur Wiedereröffnung der A 27 stark beeinträchtigt.

Flankierend ist nun in Absprache mit Niedersachsen die Entscheidung gefallen, eine befristete Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Großraum- und/oder Schwerverkehr (GST) zuzulassen.
Seitens der Hafen- und Logistikwirtschaft Bremerhavens wurde zuvor die Bitte geäußert, eine solche Ausnahme zu erlassen. Die Ausnahmegenehmigung gilt ab sofort auf den eingerichteten Umleitungsstrecken, die als Ziel die Seehäfen Cuxhaven und Bremerhaven haben oder von den Häfen kommen:

  • Bundesautobahn A 27 Bremen – Cuxhaven und A 1 für die Teilstrecken auf bremischem Gebiet.
  • In Bremerhaven:A 27 AS Bremerhaven Überseehäfen – Cherbourger Straße – Wurster Straße – anliegende Gewerbegebiete – stadtbremisches Überseehafengebiet.
  • In Bremen:Neustädter Hafen – Neustädter Hafentor – Senator Apelt Straße – AS Neustädter Hafen – A 281 – Neuenlander Straße – Autobahnzubringer Arsten bis zur A 1 AS Bremen-Arsten.

Die Ausnahmegenehmigung gilt ab sofort bis längstens 14. April 2024 (einschließlich), soweit nicht eine frühere Aufhebung der Vollsperrung der A 27 erfolgt.

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