Härtefallfonds für Energiekosten in Bremen und Bremerhaven: Anträge für Energiekostenhilfe jetzt möglich“

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Energiekosten: Hilfe für Menschen ohne Anspruch auf Sozialleistungen

Senatorin Dr. Schilling appelliert: „Nehmen Sie den Härtefallfonds in Anspruch, bevor Ihnen Strom oder Gas abgedreht werden“

Die Senatorin Dr. Schilling informiert, dass Haushalte im Land Bremen, die aufgrund gestiegener Energiepreise mit der Möglichkeit der Sperrung ihrer Strom-, Gas- oder Wasserzufuhr konfrontiert sind und keine Anspruch auf Sozialleistungen haben, Unterstützung aus einem Härtefallfonds in Anspruch nehmen können. Die zuständige Deputation für Soziales, Jugend und Integration hat Richtlinien für die Umsetzung dieses Fonds verabschiedet.

Der Härtefallfonds wurde ursprünglich im Jahr 2021 eingerichtet, um Haushalten, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen beziehen, zu helfen, Energie- und Wassersperren zu verhindern. Aufgrund der Energiepreiskrise, die auf den Krieg gegen die Ukraine im Jahr 2022 zurückzuführen ist, wurde der Fonds im April 2023 erweitert, um auch Haushalten zu unterstützen, die keine Transferleistungen erhalten und deren Einkommen über bestimmten Grenzen liegt.

Die Unterstützung aus dem Härtefallfonds ist an Einkommens- und Vermögensgrenzen gebunden. Die genauen Grenzwerte hängen von der Familiengröße und den Mietkosten ab. Zum Beispiel gilt für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern, die eine Warmmiete von 1.000 Euro hat, eine Einkommensgrenze von 3.057 Euro netto. Leistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsleistungen werden bei der Berechnung berücksichtigt, und das verfügbare Barvermögen auf Giro- oder Sparkonten darf einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.

Die Anträge auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds können bei den Verbraucherzentralen in Bremen und Bremerhaven gestellt werden, die als „Kompetenzstellen“ die Abwicklung übernehmen und auch Energieberatungen anbieten können. Die Kompetenzstellen werden ihre Arbeit in den nächsten Wochen aufnehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Haushalte, selbst wenn sie gesetzliche Ansprüche auf einmalige Leistungen beim Jobcenter oder dem Amt für Soziale Dienste haben, den Härtefallfonds in Anspruch nehmen können. Dies ist insbesondere wichtig, da enge Fristen im Mahnverfahren es oft schwer machen, die Sperren auf andere Weise zu verhindern.

Die Senatorin Dr. Schilling hat angekündigt, dass der erweiterte Härtefallfonds auch im Jahr 2024 fortgesetzt wird, um Haushalten in finanzieller Notlage weiterhin zu helfen.

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