Ohne Fahrerlaubnis und Zulassung: Anzeigen für E-Scooter-Fahrer

Bild von Janik Lipke auf Pixabay

Rund 45 Kilometer pro Stunde: So schnell war am Mittwoch, 27. April, ein E-Scooter auf dem Radweg entlang der Stresemannstraße in Bremerhaven-Lehe unterwegs. Gegen 8 Uhr bemerkten Polizeibeamte, wie ein 38 Jahre alter Mann mit einer für einen E-Scooter ungewöhnlich hohen Geschwindigkeit in südliche Richtung fuhr und folgten diesem. Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass dieses Modell tatsächlich bis zu 45 Stundenkilometer erreichen kann und offenbar auch mit diesem Tempo bewegt wurde. Damit fällt der elektrobetriebene Roller allerdings nicht mehr in die Kategorie „Elektrokleinstfahrzeuge“.

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Diese dürfen maximal 20 km/h schnell sein, um führerscheinfrei benutzt zu werden. Tatsächlich sind solche Roller, wie er in diesem Fall benutzt wurde, in Deutschland nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Zudem verfügte der Fahrer nicht über eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, die bei Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h – beispielsweise Motorrollern oder S-Pedelecs – erforderlich ist. Der 38-Jährige erhielt Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Nutzens eines Fahrzeugs ohne Zulassung.

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