Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wurde verlängert

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wurde verlängert

Bundestag und Bundesrat haben den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. März 2022 verlängert und am 23.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden vom Jobcenter Bremerhaven weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt.

Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Teil des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Auch nach dem 31. Dezember 2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

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Zutrittsregelung im Jobcenter Bremerhaven

Seit dem 25.11.2021 gilt im Jobcenter Bremerhaven für alle Personen, Besucher und Beschäftigte gleichermaßen, die 3G-Regel. Der Zutritt ist zunächst allen Kundinnen und Kunden möglich. Wer nachweislich geimpft, genesen oder getestet ist, erhält vor Ort wie gewohnt umfassende Beratung. Sollte die 3G-Regel nicht erfüllt werden können, bietet das Jobcenter Bremerhaven eine Kurzberatung. Neben dem persönlichen Kontakt besteht die Möglichkeit zur Nutzung von www.jobcenter.digital und von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr der Beratungs-Hotline (0471 1428-450) zum Ortstarif.

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