Für die Studierenden sollen auch für das Wintersemester 2020/21 aufgrund der anhaltenden Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie Nachteilsausgleichsregelungen greifen. So soll der nahtlose Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium durch eine entsprechende Fristverlängerung sichergestellt und der BAFöG-Bezug auch für insgesamt zwei zusätzliche, die allgemeine Regelstudienzeit überschreitende Semester ermöglicht werden. Das hat der Senat in seiner heutigen Sitzung (19.01.2021) beschlossen. Durch die Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes, die der Bremischen Bürgerschaft noch für die Januarsitzung zur Ersten Lesung vorgelegt wird, wurden die Regelungen, die für das Sommersemester 2020 gegolten hatten, verlängert und teils nachgeschärft.
Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Dr. Claudia Schilling: „Mir ist es sehr wichtig, dass durch die Corona-Pandemie nicht die Bildungsgerechtigkeit in Frage gestellt wird und sich soziale Unterschiede bei den Studierenden nicht verschärfen. Wir wollen auch kein Nullsemester, sondern den Studien-, Lehr- und Prüfungsbetrieb bestmöglich aufrechterhalten.“
So wird der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium weiterhin auch für das Wintersemester 2020/21 gewährleistet, auch wenn das Bachelorstudium coronabedingt nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte. Schilling: „Zudem können Immatrikulations- und Rückmeldenachweise weiterhin, nach der Entscheidung des Rektors oder der Rektorin, nachgereicht werden, wenn sie krisenbedingt nicht rechtzeitig vorgelegt werden können.“
Zudem wird den Hochschulen die Möglichkeit eröffnet, einen einmaligen Freiversuch für Prüfungen in den Zeiten der Beeinträchtigung vorzusehen. Dies ist nun auch dann möglich, wenn die Regelstudienzeit nicht unterschritten wurde. Ebenso wurde die Datenschutzregelung angepasst, um künftig auch die Abnahme digitaler Prüfungen datenschutzrechtlich abzusichern.
Ein weiterer Punkt der Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes ist die Verlängerung des BAFöG-Bezuges. Die während der Pandemiezeit immatrikulierten oder beurlaubten Studierenden erhalten die finanzielle Unterstützung durch die Einführung einer sogenannten „individuellen Regelstudienzeit“ insgesamt für zwei Semester zusätzlich zur „normalen Regelstudienzeit“. Durch eine Übergangsregelung wird zudem sichergestellt, dass auch die Studierenden, die durch die vorherige Regelung keine Weiterförderung erhielten, ebenfalls im Ergebnis für zwei weitere Semester BAFöG beziehen können.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Beeinträchtigungen auch noch bis in das Sommersemester 2021 negativ auf den Studien-, Lehr- und Prüfungsverlauf auswirken können, wird die Senatorin für Wissenschaft und Häfen durch die Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes in die Lage versetzt, die gesetzlich vorgesehenen Regelungen noch um ein weiteres Semester durch Rechtsverordnung zu verlängern.
Bevor die Gesetzesänderung jedoch in Kraft treten kann, muss die Bremische Bürgerschaft darüber noch in erster und zweiter Lesung entscheiden.