Zahlreiche Vereine und ehrenamtliche aktive Bürgerinnen und Bürger werden von der heutigen (18. Dezember 2020) Entscheidung des Bunderates profitieren. Ab dem 1.1.2021 gelten folgende steuerliche Entlastungen:
- Die Steuerfreigrenze für Vereine erhöht sich von 35.000 auf 45.000 Euro.
- Die Übungsleiterpauschale steigt von 2.400 auf 3.000 Euro.
- Die Ehrenamtspauschale wird von 720 auf 840 Euro angehoben.
- Nichtkommerzielle Körperschaften (z.B. Vereine), die sich für ein freies Funknetz einsetzen und einer digitalen Spaltung der Gesellschaft entgegenwirken wollen, können künftig gemeinnützig sein, sie sind dann von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Spenden an so genannte Freifunkinitiativen sind dadurch steuerlich absetzbar.
Finanzsenator Dietmar Strehl freut sich, dass damit die auch von Bremen angeschobenen Bundesratsinitiativen jetzt umgesetzt werden: „Vereine und ehrenamtlich Aktive Menschen leisten einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Ihr Engagement und ihre zahlreichen Aktivitäten steigern die Lebensqualität in unseren beiden Städte Bremen und Bremerhaven.“