Steuerliche Entlastung für Vereine und ehrenamtlich Aktive

Zahlreiche Vereine und ehrenamtliche aktive Bürgerinnen und Bürger werden von der heutigen (18. Dezember 2020) Entscheidung des Bunderates profitieren. Ab dem 1.1.2021 gelten folgende steuerliche Entlastungen:

  • Die Steuerfreigrenze für Vereine erhöht sich von 35.000 auf 45.000 Euro.
  • Die Übungsleiterpauschale steigt von 2.400 auf 3.000 Euro.
  • Die Ehrenamtspauschale wird von 720 auf 840 Euro angehoben.
  • Nichtkommerzielle Körperschaften (z.B. Vereine), die sich für ein freies Funknetz einsetzen und einer digitalen Spaltung der Gesellschaft entgegenwirken wollen, können künftig gemeinnützig sein, sie sind dann von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Spenden an so genannte Freifunkinitiativen sind dadurch steuerlich absetzbar.
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Finanzsenator Dietmar Strehl freut sich, dass damit die auch von Bremen angeschobenen Bundesratsinitiativen jetzt umgesetzt werden: „Vereine und ehrenamtlich Aktive Menschen leisten einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Ihr Engagement und ihre zahlreichen Aktivitäten steigern die Lebensqualität in unseren beiden Städte Bremen und Bremerhaven.“





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