
Pressemitteilung vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V.
Wir stellen klar!
Prostitutionsgegner*innen wie sisters, Emma, Neustart, Ella, uvm. treten immer wieder mit seltsamen Forderungen an die Öffentlichkeit und wollen damit Stimmung machen für ein Sexkaufverbot. Einiges davon bedarf einer Klarstellung und besonderen Beleuchtung:
- „Bordelle sollten keine staatlichen Corona-Hilfen erhalten“.
Fordern kann man vieles! Doch diese Forderung ist extrem verachtend und gesetzeswidrig: Bordelle zahlen seit jeher Steuern, sogar in einem hohem Umfang. Damit tragen sie erheblich zum kommunalen und zum Bundeshaushalt bei, wovon jetzt auch die Corona-Hilfen Aller finanziert werden, wozu auch die staatlichen Zuwendungen für gemeinnützige Organisationen behören. Sie jetzt von Corona-Hilfen auszuschließen, würde eine (weitere) Ungleichbehandlung zu anderen Gewerben bedeuten, ließe sich aber auch in unserem Rechtssystem sicher nicht umsetzen.
- „Sexarbeiter*innen sollten stattdessen finanziell unterstützt werden.“
Sexarbeiter*innen werden wie alle anderen Solo-Selbstständigen behandelt (was im Vergleich zu fest angestellten Arbeitnehmern und deren Kurzarbeitergeld auf jeden Fall ungerecht ist):
- haben sie eine Steuernummer, eine Kontonummer und eine Meldeadresse konnten sie die Corona-Soforthilfe zu Beginn der Pandemie beantragen und auch die kommende November-Hilfe.
- U. steht ihnen auch die Grundsicherung zu, die ihnen jedoch von manchen Jobcentern verwehrt wurde oder versucht wurde zu verwehren.
Durch diese staatlichen Unterstützungssysteme fallen jedoch bestimmte Sexarbeiter*innen, z. B. die dem vom Staat – ohne Rechtsgrundlage – eingeführten System der „Pauschalsteuer“ vertrauten, also Steuern zahlten, aber keine Steuernummer haben.
Wer jetzt ohne Einkommen dasteht und Not leidet, muss unbedingt Hilfe erhalten. Das gebiert allein schon die Menschlichkeit.
Prostitutionsgegner*innen könnten diese Sexarbeiter*innen vielfältig unterstützen: mit Geld, mit Gutscheinen, mit einer Unterkunft, etc. – das machen viele Bordellbetreiber*innen.
Aber die Prostitutionsgegner*innen konzentrieren sich eher auf moralisch gefärbte Forderungen und Anklagen und dem Entzug von Rechten. Denn die Forderung nach einem Sexkaufverbot ist die Forderung nach einem Berufsverbot und verstößt gegen Art. 12 unseres Grundgesetzes.
Das in Zeiten von Corona zu fordern ist perfide und menschenverachtend!
Pressemitteilung vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD)
Wilhelmine-Gemberg-Weg 10
10179 Berlin
www.bsd-ev.info