Bremer Senat beschließt Planung und Umsetzung des Gewerbegebietes Carsten-Lücken-Straße

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Der Senat hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 den Planungen und der Umsetzung der Erschließung des kleinteiligen Gewerbegebietes Carsten-Lücken-Straße zugestimmt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4,3 Mio. Euro. 3,9 Mio. Euro können davon im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Verfügung gestellt werden. Mit dem gemeinschaftlichen Förderprogramm von Bund und Ländern werden wirtschaftsnahe kommunale Infrastrukturprojekte und Unternehmen über Zuschüsse und Darlehen gefördert. Hierfür werden jährlich rund 18 Millionen Euro bereitgestellt. Daran beteiligen sich der Bund und das Land Bremen jeweils zur Hälfte.

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Dr. Claudia Schilling: „Dieses Gewerbegebiet stärkt nicht nur den Wirtschafts-, sondern auch den Wissenschafts- und Hafenstandort Bremerhaven. Für Unternehmen aus diesen Bereichen sehe ich interessante Ansiedlungsoptionen, da am Standort Bremerhaven ein breites Spektrum an Vernetzungsmöglichkeiten zu bestehenden Wissenschafts- und Hafeninfrastrukturen geboten wird.“

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt: „Der gemeinsame Beschluss über Planung und Durchführung und die Halbierung des Eigenanteils Bremerhavens von zehn auf fünf Prozent der förderfähigen Kosten beschleunigt die Investitionen in Bremerhaven, hier ganz konkret in die Erschließung von Gewerbeflächen. So ermöglichen wir die schnelle Ansiedelung von Unternehmen und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der Seestadt.“

Das 3,6 Hektar große Areal, 2,9 Hektar können davon vermarktet werden, liegt östlich der Autobahn 27 an der Anschlussstelle Bremerhaven-Geestemünde und nördlich der Poristraße. Bis zu elf Grundstücke können dort entstehen, auf denen sich insbesondere Unternehmen aus dem produzierenden und verarbeitenden Gewerbe ansiedeln sollen. Hierunter fallen Unternehmen mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bau von technischen Geräten und Anlagen, Unternehmen aus dem Bereich Nahrungs- und Genussmittelproduktion oder Unternehmen, die vorrangig chemische Produkte, Glas oder Steine bearbeiten. Weiter ist das Gebiet für Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich geeignet, die beispielsweise Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen für die Wirtschaft oder Laborleistungen erbringen.

Der Zeitplan sieht vor, dass ab Beschlussfassung bis zur genehmigungsfähigen Entwurfsunterlage (EW) Bau eine 12-monatige Planungsphase notwendig ist, die Ende 2021 abgeschlossen wird. Parallel wird zur Festlegung der Vorzugsvariante das Baurecht erwirkt, ehe im Anschluss die Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung beginnen kann. Nach Auftragsprüfung und -erteilung ist mit einer 18-monatigen Bauzeit zu rechnen, so dass das Gewerbegebiet Carsten-Lücken Straße Ende 2023 komplett erschlossen ist und die Unternehmen sich ansiedeln können. Das Projektmanagement wird von der BIS durchgeführt.

Die Vermarktung der Flächen soll direkt nach den weiteren notwendigen Beschlüssen des Magistrats der Stadt Bremerhaven, der Deputation für Wirtschaft und Arbeit, des Ausschusses für Angelegenheiten der Häfen sowie des Haushalts- und Finanzausschusses und der Bewilligung der GRW-Mittel beginnen. Nach ersten Berechnungen könnten auf dem Areal über 100 Arbeitsplätze geschaffen werde

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