Handy am Steuer: Beinaheunfall mit Streifenwagen

Knapp um einen Verkehrsunfall ist ein 25 Jahre alter Autofahrer
am Mittwochmittag in Lehe herumgekommen. Wäre er nicht gewarnt worden,
wäre er mit einem Streifenwagen der Polizei zusammengestoßen.

Der Streifenwagen befuhr die Kistnerstraße und wollte die Kreuzung
zur Körnerstraße überqueren. Von dort kam der 25-Jährige angefahren und
hätte eigentlich die Vorfahrt beachten müssen. Der junge Mann fuhr aber
weiter und bremste erst scharf ab, als Fahrer des Streifenwagens die
Hupe betätigte. Der Grund seiner Unaufmerksamkeit war auch deutlich zu
erkennen: Der 25-Jährige hatte ein Handy in der Hand, auf das er
unentwegt blickte. Der Fahrer wurde kontrolliert und zeigte wenig
Verständnis dafür, dass er nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige
rechnen muss. Er habe nicht telefoniert, gab er den Polizisten gegenüber
an, sondern nur das Gerät festgehalten, was er immer täte. Ihm wurde
eindringlich erklärt, dass auch das nicht erlaubt ist.

23 StVO sagt unter anderem:

Absatz (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät,
das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu
dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder
    a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
    b)
    zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-,
    Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum
    Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom
    Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

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