Magistrat beschließt Lärmschutzwand an Eisenbahnbrücke

Der
Magistrat hat beschlossen, dass sich die Stadt zum Schutz ihrer
Bürgerinnen und Bürger vor Schienenverkehrslärm auf freiwilliger Basis
mit geschätzten Baukosten von ca. 165.000 € an der Errichtung einer
verbesserten Lärmschutzwand (LSW) im Zuge des Neubaus der
Eisenbahnüberführung Cherbourger Straße beteiligt.

Entsprechend dem
kommunalen Lärmschutzprogramm wird so ein weiterer Lückenschluss
erfolgen. Durch die Integration der LSW bereits bei der Sanierung der
Brücke wird eine relativ kostengünstige und schnelle Umsetzung des
Lärmschutzes im Vergleich zu einer ausschließlich kommunalen Errichtung
im bisherigen Rahmen des kommunalen Lärmschutzprogramms ermöglicht.
Die Stadtverordnetenversammlung hat im Jahr 2013 die Aufstellung
eines kommunalen Lärmschutzprogramms zur Schließung der durch die
geltenden gesetzlichen Regelungen verbleibenden Lärmschutzlücken
beschlossen. Der Magistrat hat dafür jährlich Mittel in den Haushalt
eingestellt, die nun für den verbesserten Lärmschutz verwendet werden
sollen.
Die DB Netz AG plant die Sanierung der Brücke Cherbourger Straße und
führt dazu ein Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt
durch. Die Brücke soll ein durchgehendes Schotterbett und akustisch
wirksame Unterschottermatten erhalten. Dadurch wird sich der Lärm
gegenüber dem jetzigen Zustand verbessern. Damit erfüllt die DB Netz AG
die im Rahmen des Verfahrens geltenden gesetzlichen Anforderungen zum
Lärmschutz. Darüber hinausgehende Schutzmaßnahmen können aus der
geltenden Rechtslage jedoch nicht abgeleitet werden. Um das berechtigte
Interesse nach einem deutlich verbesserten Lärmschutz, den sich die
betroffenen Bürgerinnen und Bürger wünschen, zu erfüllen, wird die nun
beschlossene Lösung mit einer Eigenbeteiligung der Stadt am Bau der
Lärmschutzwand auf den Weg gebracht.
Die DB Netz AG unterstützt den Magistrat bereits bei der Errichtung
der LSW für das kommunale Lärmschutzprogramm und erkennt an, dass für
die Zukunft des Verkehrsträgers Schiene der Schutz der Bevölkerung eine
wichtige Grundlage ist. Daher sind Vertreter der DB Netz AG nach
Abschluss des Anhörungsverfahrens auf den Magistrat zugekommen, um eine
Lösung zur Verbesserung des Lärmschutzes zu finden. Diese Lösung ist der
nun erfolgte Magistratsbeschluss. Nun muss der Bau- und Umweltausschuss
diese Lösung beschließen und den Magistrat beauftragen, eine
entsprechende Vereinbarung mit der DB Netz AG zu schließen.
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