Bremerhavener Sexualstraftäter muss weiter beschäftigt werden

Das Hafenunternehmen Eurogate muss einen verurteilten Bremerhavener
Sexualstraftäter weiterbeschäftigen, nachdem er die Strafe abgesessen
hat. Seine Kündigung hat das Bundesarbeitsgericht am heutigen Dienstag für
unwirksam erklärt. Erst hätte Eurogate den Mann gegen Anfeindungen durch
Kollegen in Schutz nehmen müssen, urteilten die Richter.

Ganz genau geht es um einen Bremerhavener Hafenarbeiter, der wegen des sexuellen
Missbrauchs seiner Stieftochter  für 2Jahren 9Monaten ins Gefängnis musste. Er hatte einen
Teil der Strafe verbüßt und wollte als Freigänger an seinen Arbeitsplatz
zurückkehren. Das war aber mit seinen Kollegen nicht zu machen.
Erhebliche Teile der Eurogate-Belegschaft drohten mit Streik, falls der
Mann nicht entlassen werde. Eurogate gab schließlich nach.

Hier unser Bericht dazu:

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Und
genau hier setzen die Bundesrichter an: Das Unternehmen hätte das
unkollegiale Verhalten der anderen Mitarbeiter ahnden müssen – zum
Beispiel mit der Drohung, sie abzumahnen, ihnen den Lohn zu kürzen oder
ihnen zu kündigen. Denn der Beschäftigte, um den es geht, habe sich ja
keiner Verletzung seines Arbeitsvertrags schuldig gemacht, so das
Gericht. Schon in der Vergangenheit hatte Eurogate zweimal vergeblich
versucht, dem Mann zu kündigen. Erfolg, wenn auch nur vorübergehend,
hatte das Unternehmen vor dem Bremer Landesarbeits-Gericht erst mit dem
dritten Anlauf. Aber auch dieser ist nun gescheitert.

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