Polizei lässt Falschparker abschleppen

Zur ‚Halbzeit‘ des Weihnachtsmarktes zieht die
Ortspolizeibehörde Bremerhaven eine Zwischenbilanz über das Verhalten
der Verkehrsteilnehmer im Innenstadtbereich.
 

Das Polizeirevier Mitte wird für die Dauer des Weihnachtsmarktes
durch eine Sondergruppe während der Vorweihnachtszeit unterstützt.
Einsatzleiter Uwe Jost legt dabei seine Schwerpunkte auf Präsenz,
Prävention und das Verkehrsgeschehen. Mit dem nun vorliegenden
Zwischenergebnis ist er einerseits zufrieden, wünscht sich aber
andererseits noch mehr regelkonformes Verhalten.

„Im Vergleich zum Vorjahr wurden bislang weniger Fahrzeuge
abgeschleppt. Insgesamt 49 Falschparker mussten vom Abschleppdienst
versetzt werden, um Rettungswege, Behindertenparkplätze, Ladezonen und
andere für den Verkehr gesperrte Zufahrten freizuhalten“ erklärt der
Einsatzleiter. „Darüber hinaus wurden 239 (-25% zum Vorjahr)
schriftliche Verwarnungen erteilt.“
Jedes Jahr in der
Vorweihnachtszeit drängen die Kunden in die Innenstadt. Manche halten
sich länger dort auf und einige wollen -nur mal eben kurz- etwas
besorgen. Dazu parken sie häufig in Bereichen, in denen ein Haltverbot
besteht oder sogar auf Behindertenparkplätzen. Es besteht jedoch keine
Parkplatznot. Die sehr nahe gelegenen Parkhäuser sind nicht alle
ausgelastet.

Jost appelliert an die Verkehrsteilnehmer, sich unbedingt rechts- und
regelkonform zu verhalten. „Wir werden diese Verkehrsverstöße nicht
dulden. Unerlaubtes Parken führt, wie beispielsweise in der Schleswiger
Straße, regelmäßig dazu, dass der Busverkehr massiv behindert wird. Die
großen Fahrzeuge können nur sehr eingeschränkt rangieren. Wenn PKW am
Straßenrand falsch parken, ist kein Begegnungsverkehr mehr möglich“
erklärt der Hauptkommissar und fügt hinzu: „Dabei ist das Halteverbot in
der Schleswiger Straße nicht nur für den Busverkehr eingerichtet
worden. Die parallel zur Fußgängerzone verlaufende Schleswiger Straße
ist unsere Hauptschlagader, wenn es um Notfälle geht. Vom
Theodor-Heuss-Platz bis zur ‚Großen Kirche‘ wird diese ‚Rettungsgasse‘
für Feuerwehr, Notarzteinsätze und Polizei freigehalten.“
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Darum wird bei Parkverstößen mit Behinderungen in jedem Fall der
Abschleppwagen von der Polizei gerufen. Dann kommen schnell hohe Kosten
auf den Fahrzeughalter zu. Die kann er sich durch das Parken in den
Parkhäusern ersparen.


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