Programmstart für öffentlich geförderte Beschäftigung – Arbeitgeber können ab sofort Anträge einreichen

Bremen hat eine über Jahre verfestigte Quote von
Langzeitarbeitslosen. Menschen, die seit mehr als zwei Jahren keiner
festen Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nachgegangen sind, gelten
als langzeitarbeitslos. Bei vielen liegt die letzte Festanstellung noch
länger zurück.

Um Langzeitlosen eine Perspektive auf dem
Arbeitsmarkt zu geben, hat der Bremer Senat ein eigenes
arbeitsmarktpolitisches Programm aufgelegt. Mit der öffentlich
geförderten Beschäftigung sollen 500 Arbeitsplätze geschaffen werden,
300 in Bremen, 200 in Bremerhaven. In der Seestadt fiel der Startschuss
zur Umsetzung des Programms bereits im September, nun geht es auch in
Bremen los. „Trotz der schwierigen finanziellen Situation Bremens setzt
der Senat Landesmittel ein, um ein deutliches Signal in der Bekämpfung
von Arbeitslosigkeit zu setzen“, erklärt Martin Günthner, Senator für
Wirtschaft, Arbeit und Häfen. „Menschen, die nun über die geförderte
Beschäftigung wieder an einen geregelten Tagesablauf herangeführt werden
und eine ihren Möglichkeiten entsprechende Beschäftigung und
Qualifizierung erfahren, haben sich nach der zweijährigen Förderphase in
ihrem Betrieb hoffentlich schon unentbehrlich gemacht und haben
ansonsten bessere Voraussetzungen für eine weitere Beschäftigung.“ Die
aktuelle Zahl der Arbeitslosen in Bremen beträgt 37.000, davon sind
circa 16.000 langzeitarbeitslos. „Ab sofort können potenzielle
Arbeitgeber Förderanträge beim Jobcenter Bremen und Bremerhaven
stellen“, damit gibt Senator Günthner den offiziellen Start der
Umsetzung des Förderprogramms bekannt.
Über das Programm können
Betriebe eine zweijährige Förderung erhalten, die Lohnkostenzuschüsse
von bis zu 75 Prozent der Arbeitgeber-Brutto-Kosten bedeuten. „In
Einzelfällen ist auch eine hundertprozentige Förderung möglich“, betont
Susanne Ahlers, Geschäftsführerin des Jobcenters Bremen, das das
Programm in der Stadt Bremen umsetzt. „Die Zielgruppe, die wir ins Auge
fassen, sind Arbeitslose, die in den letzten zwei Jahren Leistungen nach
dem Sozialgesetzbuch II erhalten haben“, so Günthner. „Insbesondere
Frauen, die alleinerziehend sind, sollen berücksichtigt werden“, ergänzt
Ahlers. „Wer alleinerziehend ist, kann nicht ganztägig berufstätig sein
und findet unter diesen Umständen schwieriger eine Tätigkeit. Auch wer
über fünfzig Jahre alt ist, einen Migrationshintergrund hat oder über
gar keine oder eine veraltete Ausbildung verfügt, kann besondere
Vermittlungshemmnisse haben.“
Adressaten dieses Programms sind
neben den Eigenbetrieben des Landes und der Stadtgemeinde auch Betriebe
der freien Wirtschaft. „Wir begrüßen die grundsätzliche Stoßrichtung des
Senatsprogramms, Langzeitarbeitslose zu integrieren und ihre soziale
Teilhabe zu fördern, und werden gemeinsam mit dem Handwerk für eine
Teilnahme am Programm werben“, erklärt Cornelius Neumann-Redlin,
Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände im Lande Bremen. Ob als
Hilfskraft, Unterstützung oder Begleitung, die Tätigkeiten sollten
zunächst einfach sein, um eine mögliche Überforderung zu vermeiden.
Der
Senat stellt insgesamt sieben Millionen Euro zur Verfügung.
Ansprechperson beim Jobcenter Bremen ist Susanne Ploog. Thorsten
Armstroff und Karin Jahn vom Arbeitsressort beraten gerne bei
Einzelfragen.
Weiter Informationen finden Sie hier: www.jobcenter-bremen.de/site/foerderungsmoeglichkeiten_arbeitgeber/ .


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